Integrationsrat
In Wesseling wurde am 7. Februar 2010 zum ersten Mal ein Integrationsrat gewählt.
Mitglieder
Dem Gremium gehören zurzeit 11 stimmberechtigte Mitglieder an und zwar 4 gewählte Migrantenvertreter und 7 vom Rat der Stadt Wesseling entsandte Ratsmitglieder. Zusätzlich gehören dem Integrationsrat noch zwei beratende Mitglieder an.
Weitere Informationen zur Zusammensetzung und den einzelnen Mitgliedern des Integrationsrates finden Sie hier:
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für den Integrationsrat ist § 27 der Gemeindeordnung NRW. Seine Aufgaben sind zudem in der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling geregelt:
§ 11a
Integrationsrat
(1) Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Stadt Wesseling befassen. Auf Antrag des Integrationsrates ist eine Anregung oder Stellungnahme des Integrationsrates dem Rat oder einem Ausschuss vorzulegen. Der Vorsitzende des Integrationsrates oder ein anderes vom Integrationsrat benanntes Mitglied ist berechtigt, bei der Beratung dieser Angelegenheit an der Sitzung teilzunehmen; auf sein Verlangen ist ihm das Wort zu erteilen.
(2) Der Integrationsrat soll zu Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss oder vom Bürgermeister vorgelegt werden, Stellung nehmen.
Landesintegrationsrat
Der Integrationsrat der Stadt Wesseling ist Mitglied des Landesintegrationsrates NRW (LAGA NRW). Dies ist der Interessenverband aller Integrationsräte und –ausschüsse in Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen zum Integrationsrat der Stadt Wesseling:
Weitere Informationen zum Thema Integration:
Weitere interessante Informationsquellen:
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- Kompetenzzentrum für Integration
- Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW
- Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
- Migrationsnetz Rhein-Erft
- Zuwanderung in Deutschland (Bundesministerium des Innern)


