Ortsbürgermeister
Das Stadtgebiet ist in die Ortschaften Berzdorf, Keldenich, Urfeld und Wesseling-Mitte eingeteilt. Für jede Ortschaft wird vom Rat ein Ortsbürgermeister gewählt. Die Wahl erfolgt für die Dauer von der Wahlzeit des Rates. Der Ortsbürgermeister muss in der Ortschaft, für die er bestellt wird, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können. Der Ortsbürgermeister hat die Belange seiner Ortschaft gegenüber dem Rat wahrzunehmen. Im Rahmen dieser Aufgabe ist er jederzeit berechtigt und verpflichtet, Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus seiner Ortschaft aufzugreifen und an den Rat oder an den für die Entscheidung der Angelegenheiten zuständigen Ausschuss weiterzuleiten. Der Rat bzw. der Ausschuss sollen den Ortsbürgermeister vor der Entscheidung über Angelegenheiten, die Belange der Ortschaft berühren, hören. Der Bürgermeister kann den Ortsbürgermeister mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragen. Hierzu gehören insbesondere:
- Ausstellung von Lebensbescheinigungen
- Beglaubigungen
- Entgegennahme von Anträgen
- Vorbereitung der Bürgerbeteiligung
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Information der ortschafttsangehörigen Bürger über ortschaftsbezogene Entscheidungen im Rat und in den Ausschüssen
- Mitwirkung bei Maßnahmen der Unterhaltung von Wegen, Plätzen und Bachverläufen und zur Pflege von Anlagen.
Ortsbürgermeister Wesseling-Keldenich: Paul Hambach (CDU)
Paul Hambach
Klobbotzstraße 5
50389 Wesseling-Keldenich
Ortsbürgermeister Wesseling-Berzdorf: Udo Pulver (CDU)
Udo Pulver
Allerstraße 11
50389 Wesseling-Berzdorf
Ortsbürgermeister Wesseling-Urfeld: Manfred Rothermund (CDU)
Manfred Rothermund
Ubierweg 11
50389 Wesseling-Urfeld






