Kreisverkehre erhöhen nachhaltig die Sicherheit (Öffnet in einem neuen Tab) und gehören in Wesseling zum gewohnten Straßenbild. Vereinzelt herrscht aber auch Unsicherheit über das richtige Verhalten bei der Überquerung am Kreisel. Zudem sind die Regeln nicht in allen Kreiseln gleich, so dass Aufmerksamkeit geboten ist.
Die wichtigste, aber auch einfachste Regel lautet: An Kreiseln innerhalb geschlossener Ortschaften sind querende Fußgänger und Radfahrer gegenüber Auto- und Motorradfahrern bevorrechtigt. Dies wird durch einen Zebrastreifen (Fachterminus: Fußgängerüberweg) und die Markierung
einer Radfurt neben dem Fußgängerüberweg kenntlich gemacht.
An Kreiseln außerhalb geschlossener Ortschaften sind dagegen die Fußgänger und Radfahrer gegenüber dem Auto- und Motorradverkehr wartepflichtig. An diesen Kreiseln sind weder Fußgängerüberwege noch Radfurte markiert.
Die verkehrsrechtlichen Anordnungen an den Kreiseln im gesamten Stadtgebiet Wesseling entsprechen dem Regelwerk der Straßenverkehrsordnung. Eine generelle Gleichbehandlung sämtlicher Kreisel im Stadtgebiet ist wegen der Unterscheidung der Ortslage, also innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, unzulässig.
Eine Besonderheit ergibt sich an den beiden Kreiseln Mühlenweg / Im Blauen Garn und Mühlenweg / Rodenkirchener Straße, obwohl beide nur ca. 50 m auseinander liegen. Aufgrund der vorgenannten rechtlichen Vorgaben sind Fußgänger und Radfahrer, die am Kreisel Mühlenweg / Im Blauen Garn die Straße queren wollen, bevorrechtigt. Am Kreisel Mühlenweg / Rodenkirchener Straße sind querende Fußgänger und Radfahrer wartepflichtig.