| Einstellungsvoraussetzungen |
- Fachoberschulreife
- deutsche Staatsangehörigkeit oder
Staatsangehörigkeit eines anderen
Mitgliedstaates der EU
- Höchstalter zum Zeitpunkt der Einstellung
(Stichtag 01.09. des Einstellungsjahres):
37 Jahre
(Hinweis: es gibt Ausnahmeregelungen
für Schwerbehinderte und Bewerber/-innen
mit Kindererziehungszeiten)
- gesundheitliche Eignung
- erfolgreiche Teilnahme an einem
Auswahlverfahren
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| Von den Bewerbern wird weiterhin erwartet |
- freundliches und höfliches Auftreten sowie Serviceorientierung
- Teamfähigkeit
- Selbstständigkeit
- Motivation und Engagement
- Toleranz und Kritikfähigkeit
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| Bewerbungsunterlagen |
- formloses Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf (tabellarisch, unterschrieben)
- Kopie der letzten beiden Schulzeugnisse
- Bescheinigungen über Praktika,
ehrenamtliches Engagement, etc.
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| Auswahlverfahren |
- Anhand der eingereichten Bewerbungs-
unterlagen findet eine Vorauswahl statt.
Die verbleibenden Bewerber/-innen werden
zu einem Eignungstest eingeladen
(Diktat, Aufsatz, Rechnen, Definitionen,
psychologischer Teil).
Erfolgreiche Testkandidatinnen/Testkandidaten
erhalten eine Einladung zum Vorstellungs-
gespräch (Einzelgespräch).
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| Anwärterbezüge |
- 949,46 EUR monatlich (Stand: 01.01.2012).
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| Ausbildungsbeginn |
- Jährlich zum 1. September
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| Ausbildungsdauer |
- Die Ausbildung dauert zwei Jahre,
davon acht Monate Unterricht am Rheinischen
Studieninstitut für kommunale Verwaltung
und 16 Monate Fachpraxis innerhalb der
Stadtverwaltung Wesseling.
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| Sonstige Leistungen |
- Vermögenswirksame Leistungen
- gleitende Arbeitszeit bei 5-Tage Woche
- 26 Tage Erholungsurlaub
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