Bürgeramt / Einwohnermeldeamt
- Bürgeramt / Einwohnermeldeamt - Leiter
- Anmeldung / Abmeldung / Ummeldung
- Beförderungsscheine zur Inanspruchnahme der in Wesseling tätigen Behindertenfahrdienste
- Bundespersonalausweis - gültig ab 01.11.2010
- Bus- und Bahnfahrkarten
- Elektronischer Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige eAT
- Elektronische Melderegisterauskunft (EMRA)
- EU-Kartenführerschein
- Fischereischeine
- Führerschein (Erstantrag bzw. Erweiterung)
- Führerschein (Umschreibung)
- Führerschein (Verlust)
- Führerschein (Wiedererteilung)
- Führungszeugnis
- Infoschalter Neues Rathaus
- Jagdangelegenheiten
- Kartenvorverkauf
- Kinderreisepass
- Melderegisterauskunft
- Parkgenehmigungen für Schwerbehinderte
- Reisepass
- Umzüge
- Verlängerung des Schwerbehindertenausweises
Bürgeramt / Einwohnermeldeamt - Leiter
Neues Rathaus, EG, Zi. 24
Leiter: Karl Heinz Meschede
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-229
Telefax: 02236/701-454
Durchgehende Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Do: 7.30 - 16:00 Uhr
Di: 7:30 - 19:00 Uhr
Fr: 7:30 - 12:30 Uhr
Anmeldung / Abmeldung / Ummeldung
Neues Rathaus, EG, Zi. 24
Bürgeramt
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-206 bis -211
Telefax: 02236/701-381
Durchgehende Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Do: 7.30 - 16:00 Uhr
Di: 7:30 - 19:00 Uhr
Fr: 7:30 - 12:30 Uhr
Anmeldung
Wenn Sie sich als Neubürger in Wesseling anmelden wollen benötigen Sie dafür ein Anmeldeformular, welches Sie im Bürgeramt erhalten können. Geben Sie das Formular bitte ausgefüllt und unterschrieben wieder im Bürgeramt ab. Der Personalausweis ist ebenfalls vorzulegen. Sollten Sie ein ausländischer Staatsbürger sein, dann bringen Sie bitte Ihren Pass mit.
Bei der Anmeldung von Kindern sollten zusätzlich noch die Geburtsurkunden vorgelegt werden.
Abmeldung
Seit dem 01.06.2004 ist eine Abmeldung nur noch bei einem Wegzug ins Ausland oder bei der Abmeldung eines Nebenwohnsitzes erforderlich. Für die Abmeldung benötigen Sie ein Abmeldeformular, welches im Bürgeramt erhältlich ist. Das Formular muss ausgefüllt und unterschrieben beim Bürgeramt abgegeben werden. Sie erhalten dann eine Abmeldebestätigung.
Ummeldung
Sie benötigen ein Ummeldeformular, welches im Bürgeramt erhältlich ist. Der Personalausweis muss zur Änderung der Anschrift vorgelegt werden.
Beförderungsscheine zur Inanspruchnahme der in Wesseling tätigen Behindertenfahrdienste
Neues Rathaus, EG, Zi. 24
Bürgeramt
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-206 bis -211
Telefax: 02236/701-381
Durchgehende Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Do: 7.30 - 16:00 Uhr
Di: 7:30 - 19:00 Uhr
Fr: 7:30 - 12:30 Uhr
Hinweise:
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Beförderungsscheine ist, dass der Grad der Behinderung mindestens 80% beträgt. Auf dem Schwerbehindertenausweis müssen die Merkzeichen „aG“ , „Bl“ oder „H“ eingetragen sein.
Der Antrag auf Gewährung von Beförderungsscheinen ist beim Bürgeramt der Stadt Wesseling zu stellen. Der gültige Schwerbehindertenausweis ist bei der Antragstellung vorzulegen.
Die Beförderungsscheine werden quartalsmäßig ausgehändigt, d.h. jeweils für drei Monate.
Monatlich werden zwei Beförderungsscheine zu je 5,00 Euro gewährt. Diese können dann bei den einzelnen Fahrten eingelöst werden.
Die Beförderungsscheine sind nicht übertragbar und gelten nur für den jeweils angegebenen Monat.
Pro Fahrt kann nur ein Beförderungsschein eingelöst werden. Es ist nicht möglich, bei einer längeren Fahrt mehrere Beförderungsscheine einzulösen. Sollten bei einer Fahrt höhere Kosten anfallen als durch die Beförderungsscheine bezuschusst, so müssen diese Mehrkosten selber getragen werden.
Für die Fahrten können die in Wesseling ansässigen Behindertenfahrdienste sowie die ortsansässigen Taxi-Unternehmen in Anspruch genommen werden.
Bundespersonalausweis - gültig ab 01.11.2010
Neues Rathaus, EG, Zi. 24
Bürgeramt
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-206 bis -211
Telefax: 02236/701-381
Durchgehende Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Do: 7.30 - 16:00 Uhr
Di: 7:30 - 19:00 Uhr
Fr: 7:30 - 12:30 Uhr
Hinweise:
Am 1. November 2010 wird bundesweit der neue Personalausweis eingeführt. Eine Umtauschpflicht vor Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Der alte Personalausweis behält seine Gültigkeit bis zu seinem Ablaufdatum. Ab dem 1. November 2010 können Sie dann nur noch den neuen elektronischen Personalausweis beantragen.
Der Antragsteller muss persönlich erscheinen. Bei Personen unter 16 Jahren ist die Unterschrift aller Erziehungsberechtigten bzw. Sorgeberechtigten erforderlich; ansonsten bitte Sorgerechtsbeschluss mitbringen.
Welche Unterlagen werden für den neuen Personalausweis benötigt?
- Bisheriger Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Bei Verlust: Familienstammbuch oder Geburtsurkunde in Verbindung mit einem Bürgen, der sich mit seinem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann
- Bei Namensänderung: das Familienstammbuch
- ein biometrisches Lichtbild aus neuester Zeit mit hellem Hintergrund
Die Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei finden Sie hier: http://www.bundesdruckerei.de/
de/service/service_downloads/service_buerger_ePassMstr_05_72dpi.pdf
Wie lange sind die neuen Personalausweise gültig?
Der Personalausweis wird für Personen ab 24 Jahren für zehn Jahre ausgestellt. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre.
Was kostet der neue Personalausweis?
- 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
- 28,80 Euro für Personen ab 24 Jahren
- 10,00 Euro für einen vorläufigen Personalausweis
Weitere Gebührenregelungen
| Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres |
gebührenfrei |
| Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion | 6 Euro |
| Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
| Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | 6 Euro |
| Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
| Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
| Entsperren der Online-Ausweisfunktion | 6 Euro |
| Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates | Festlegung durch jeweiligen Anbieter |
Welche Vorteile hat der neue Personalausweis?
Der neue Personalausweis vereint die bisherige Ausweisfunktion mit einer modernen Speicherung der persönlichen Daten auf einem Speicherchip. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, freiwillig Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip speichern zu lassen. Hierdurch wird die Fälschungssicherheit des Dokumentes erhöht. Sie können den neuen Personalausweis als elektronischen Identitätsnachweis nutzen und sich künftig bei Geschäften im Internet einfach und eindeutig ausweisen.
Die Vorteile auf einen Blick:
- Kreditkartenformat
- Kontaktloser Chip im Karteninneren
- Elektronische Ausweisfunktion für Transaktionen im Internet und an Automaten
- Mehr Kontrolle über persönliche Daten
- Vorbereitet für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente
- Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke
Weitere Informationen
Auf dem Informations- und Serviceportal des Bundesministeriums des Innern können Sie sich über die neuen Funktionen, die Handhabung und den Schutz der persönlichen Daten zum neuen elektronischen Personalausweis informieren. Telefonische Auskünfte erhalten Sie montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr unter der Servicenummer 0180 / 1333333 . Im Internet zu finden unter: www.personalausweisportal.de.
Vorläufiger Bundespersonalausweis:
In dringenden Fällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich. Der Ausweis besitzt eine Gültigkeit von höchstens 3 Monaten und ist gebührenpflichtig mit 10,00 Euro. Er wird sofort ausgehändigt. Folgende Unterlagen werden benötigt:
- bisheriger Bundespersonalausweis oder Reisepass (falls beides nicht vorhanden, wird die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch in Verbindung mit einem Bürgen, der sich mit seinem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann, akzeptiert)
- ein biometrisches Lichtbild aus neuester Zeit mit hellem Hintergrund (s. Bundespersonalausweis)
Bus- und Bahnfahrkarten
Neues Rathaus, EG, Foyer
Information
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-203
Telefax: 02236/701-381
Durchgehende Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Do: 7.30 - 16:00 Uhr
Di: 7:30 - 19:00 Uhr
Fr: 7:30 - 12:30 Uhr
Elektronischer Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige eAT
Zum 01.09.2011 wurde aufgrund der EU-Verordnung 380/2008 der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) für Drittstaatsangehörige eingeführt.
Verbindlich für alle Drittstaatsangehörige, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden auf dem Chip des eAT zwei Fingerabdrücke gespeichert. Dies hat zur Folge, dass das persönliche Erscheinen bei der Ausländerbehörde des Rhein-Erft-Kreises, Willy-Brandt-Platz 1 in 50126 Bergheim, erforderlich ist. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Tel. 02271/83-0, möglich.
Das bisherige Antragsverfahren über das Bürgeramt der Stadt Wesseling ist daher ab dem 01.09.2011 entfallen.
Staatsangehörige der Europäischen Union werden von dieser Veränderung nicht erfasst. Diese haben weiterhin die Möglichkeit, ihren Aufenthalt beim Bürgeramt der Stadt Wesseling anzuzeigen. Soweit ein Dritt-staatsangehöriger mit einem Unionsbürger in familiärer Lebensgemeinschaft lebt, ist ebenfalls ab dem 01.09.2011 über die Ausländerbehörde ein eAT zu beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie über folgenden Link auf der Homepage des Rhein-Erft-Kreises:
Elektronische Melderegisterauskunft (EMRA)
(EMRA) ...einfach online Meldeauskünfte erhalten, ...
ein Service Ihres Bürgeramtes Wesseling
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-206 bis -211
Telefax: 02236/701-381
Hinweise zur Erteilung einer Melderegisterauskunft:
Rechtsgrundlage für die Auskunftserteilung aus dem Melderegister an nichtöffentliche Stellen (Privatpersonen) ist § 34 des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen.
Danach darf die Meldebehörde Auskünfte erteilen über: Vor- und Familiennamen, akademische Grade und Anschriften (einfache Melderegisterauskunft).
Um - insbesondere bei Sammelnamen - eine gesuchte Person aus dem Melderegister ermitteln zu können und zur Vermeidung einer Personenverwechslung ist die Angabe des Geburtsdatums erforderlich.
Darüber hinaus sind bei der Erteilung von Melderegisterauskünften über das Internet im Online-Verfahren insgesamt vier personenbezogene Angaben zu machen, anhand derer die gesuchte Person einwandfrei identifiziert werden kann. Eine Auskunfterteilung ist daher nur möglich, wenn neben Familienname, Vorname, Geburtsdatum auch eine der bisherigen Wohnanschriften der gesuchten Person angegeben werden kann.
Bitte beachten:
Wegen Missachtung der Meldepflichten stimmen die Meldeverhältnisse nicht immer mit den tatsächlichen Wohnverhältnissen überein. Da die Meldebehörde Auskünfte nur über Meldeverhältnisse erteilt, kann sie keine Gewähr dafür übernehmen, dass die gesuchte Person noch in der gemeldeten Wohnung wohnt.
Bei der Auskunft "Im hiesigen Melderegister nicht zu ermitteln" ist zu beachten, dass die Meldebehörde nur die Meldeunterlagen der letzten fünf Jahre überprüft hat.
Auskünfte aus dem Melderegister sind gebührenpflichtig.
Sie können daher auf telefonische Anfrage nicht erteilt werden. Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann oder die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt ist.
Das Verfahren zur Erteilung von Melderegisterauskünften über das Internet enthält eine integrierte Bezahlfunktion. Die Gebühr wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erhoben und beträgt derzeit für die Einfache Melderegisterauskunft pro Auskunft 4,00 Euro. Die Gebührenabrechnung erfolgt per Sammelabrechnung oder Lastschrift.
Anfragende, die Anspruch auf eine gebührenfreie Auskunft haben (z. B. Behörden), müssen die Mehrfachauskunft benutzen und systembedingt die Bezahlung per Rechnung auswählen. Gebühren werden jedoch nicht erhoben!
EU-Kartenführerschein
Neues Rathaus, EG, Zi. 24
Bürgeramt
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-206 bis -211
Telefax: 02236/701-381
Durchgehende Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Do: 7.30 - 16:00 Uhr
Di: 7:30 - 19:00 Uhr
Fr: 7:30 - 12:30 Uhr
Hinweise:
Für eine freiwillige Umstellung auf den neuen EU-Kartenführerschein ist ein Antrag beim Bürgeramt zu stellen. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Personalausweis
- aktuelles biometrisches Passfoto
- bisheriger Führerschein
- 34,00 Euro Gebühr
Der neue EU-Kartenführerschein wird in der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 3 Monate dauern. Der neue Führerschein wird direkt an den Inhaber nach Hause geschickt.
Der alte Führerschein wird bei Antragstellung eingezogen und enwertet und kann auf Wunsch mit dem neuen Führerschein zugeschickt werden. Für die Übergangszeit wird eine Ersatzbescheinigung ausgestellt. Mit dieser kann nur im Inland gefahren werden.
Ein Umtausch der Fahrlaubnis der Klasse 2 (LKW) ist nur bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises möglich.
Fischereischeine
Neues Rathaus, EG, Zi. 24
Bürgeramt
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-206 bis -211
Telefax: 02236/701-381
Durchgehende Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Do: 7.30 - 16:00 Uhr
Di: 7:30 - 19:00 Uhr
Fr: 7:30 - 12:30 Uhr
Hinweise:
Jugendfischereischeine:
Die Erteilung eines Jugendfischereischeines ist vom 10. bis 15. Lebensjahr möglich. Eine Prüfung ist ab dem 14. Lebensjahr möglich, ab dem 16. Lebensjahr besteht Prüfungspflicht. Die Prüfung kann beim
Rhein-Erft-Kreis,
Untere Fischereibehörde,
Willy-Brandt-Platz 1,
50126 Bergheim,
Tel. 02271/83-0
abgelegt werden.
Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung des Jugendfischereischeins:
- Kinderausweis
- Lichtbild
Die Gebühr beträgt 8,00 EUR. Der Jugendfischereischein kann nur für ein 1 Jahr ausgestellt werden. Eine jährliche Verlängerung ist möglich.
Jahresfischereischeine/Fünfjahresfischereischeine:
Erforderliche Unterlagen:
- Bundespersonalausweis oder Pass
- Prüfungszeugnis zur Erlangung eines Fischereischeines oder der bisherige Fischereischein
- Lichtbild
Gebühr:
- Jahresfischereischein: 16,00 EUR
- Fünfjahresfischereischein: 48,00 EUR
Führerschein (Erstantrag bzw. Erweiterung)
Neues Rathaus, EG, Zi. 24
Bürgeramt
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-206 bis -211
Telefax: 02236/701-381
Durchgehende Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Do: 7.30 - 16:00 Uhr
Di: 7:30 - 19:00 Uhr
Fr: 7:30 - 12:30 Uhr
Benötigte Unterlagen für die erste Beantragung eines Führerscheines:
- 1 biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Bundespersonalausweis oder Pass
- Antragsformular der Fahrschule (mit Stempel der Fahrschule)
Gebühr: 43,40 Euro.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6-8 Wochen.
Benötigte Unterlagen für das begleitende Fahren ab 17
(zusätzlich zu den Unterlagen für die Erstbeantragung)
- Antragsformular
- Anlage zum Antrag (Einverständniserklärung der Begleitpersonen)
- Kopien der Führerscheine der Begleitpersonen
Gebühr:
für den Antrag 7,70 Euro, je Überprüfung einer Begleitpersonen 5,10 Euro
Benötigte Unterlagen bei einer ERWEITERUNG auf die Klasse 1 a:
- 1 biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung
- Antrag der Fahrschule (mit Stempel der Fahrschule)
Gebühr:
42,60 Euro;
43,40 Euro bei Umschreibung einer der Klassen L / M / T auf Klasse B
Führerschein (Umschreibung)
Hinweise:
Zuständige Stelle:
Beantragung nur bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises möglich.
Rhein-Erft-Kreis
Straßenverkehrsamt
Amt 36
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
02271/83-0
Umschreibung eines ausländischen Führerscheins:
Lernführerscheine, provisorische Führerscheine, die im Ausland während eines nur vorübergehenden Aufenthaltes (unter 185 Tage) erworben wurden, werden nicht anerkannt. Sie berechtigen weder zum Führen eines Kraftfahrzeuges in der Bundesrepublik Deutschland, noch sind sie umschreibungsfähig. Ebenso können internationale Führerscheine nicht umgeschrieben werden.
Führerscheine aus einem EU-Mitgliedstaat:
Seit 01.07.96 müssen diese Führerscheine nicht mehr umgeschrieben werden. Nur wenn die Fahrerlaubnis auf Probe erteilt ist oder die Klasse D (Bus) enthält, muss der Führerschein dem Straßeverkehrsamt zur Registrierung vorgelegt werden.
Ausländische Führerscheine außerhalb eines EU-Mitgliederstaates berechtigen 6 Monate lang zum Führen eines entsprechenden Kraftfahrzeuges im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins ist nur innerhalb von drei Jahren nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland möglich.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis/Pass
- ein biometrisches Passfoto (Mindestgröße 35 x 45 mm ohne Kopfbedeckung)
- bisherige ausländische Führerscheine
- Übersetzung des ausländischen Führerscheins (durch amtlich anerkannten Dolmetscher oder Automobil-Club).
Gebühr:
- 31,70 Euro EU-Führerschein
- 42,60 Euro Führerschein aus Drittstaat
- 35,00 Euro Führerschein aus einem Staat, der in Anlage 11 FeV aufgeführt ist.
Alle Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Rhein-Erft-Kreises.
Führerschein (Verlust)
Neues Rathaus, EG, Zi. 24
Bürgeramt
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-206 bis -211
Telefax: 02236/701-381
Durchgehende Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Do: 7.30 - 16:00 Uhr
Di: 7:30 - 19:00 Uhr
Fr: 7:30 - 12:30 Uhr
Hinweise:
Verlust des Führerscheins (auch Diebstahl):
Für Personen, die in Wesseling wohnen erfolgt die Beantragung ausschließlich in der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim, Tel. 02271/83-0, (geöffnet: Mo-Mi, Fr: 07.30-12.30 Uhr; Do: 09.00-12.30 Uhr + 14.00-18.00 Uhr).
Sonst ist das jeweilige Straßenverkehrsamt des Wohnortes zuständig.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis/Pass oder vorläufiger Personalausweis mit Lichtbild
- ein biometrisches Passfoto (Mindestgröße 35 x 45 mm ohne Kopfbedeckung)
- ggfs. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
- bei Diebstahl: ggfs. Bestätigung oder Aktenzeichen der Polizei zu Ihrer Diebstahlanzeige
Gebühr:
- 40,30 Euro zuzüglich
- 30,70 bei Abnahme einer eidesstattlicher Versicherung (z.B. bei 2. Verlust innerhalb von 5 Jahren oder einem bereits wirksamen Fahrverbot).
Alle Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Rhein-Erft-Kreises.
Führerschein (Wiedererteilung)
Neues Rathaus, EG, Zi. 24
Bürgeramt
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-206 bis -211
Telefax: 02236/701-381
Durchgehende Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Do: 7.30 - 16:00 Uhr
Di: 7:30 - 19:00 Uhr
Fr: 7:30 - 12:30 Uhr
Hinweise:
Neuerteilung der Fahrerlaubnis (nach Entziehung/Verzicht)
Erforderliche Antragsunterlagen:
- Personalausweis/Pass
- ein biometrisches Passfoto (Mindestgröße 35 x 45 mm ohne Kopfbedeckung)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Name und Anschrift Ihrer Fahrschule (wenn die Neuerteilung nicht innerhalb von zwei Jahren erfolgt)
- Für die Klasse A1, A, B, BE, M, L, S und T:
- Sehtestbescheinigung
- Bescheinigung: Sofortmaßnahme am Unfallort (8 Stunden) entfällt, wenn bereits Bescheinigung vorliegt (nicht älter als 5 Jahre) - Für die Klassen C1, C1E, C, CE (D1, D1E, D und DE):
- Augenärztliches Zeugnis (Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Ärztliches Zeugnis (Anlage 5 Nr. 1 FeV (Musterformular)
- Erste-Hilfe-Bescheinigung (16 Stunden) - Für die Klassen D1, D1E, D und DE zusätzlich Leistungsuntersuchung durch Betriebs- und Arbeitsmediziner (Anlage 5 Nr. 2 FeV)
- Kosten: 55,60 Euro (42,60 Euro Gebühr zuzüglich 13,00 Euro für das Führungszeugnis)
Die Beantragung erfolgt im Bürgeramt, frühestens 3 Monate vor Ablauf der festgelegten Sperre. Bei wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze, bei wiederholter Entziehung der Fahrerlaubnis, bei Alkoholauffäligkeiten mit besonders hoher Blutalkoholkonzentration (1,6 Promille) oder bei wiederholten Alkoholauffälligkeiten wird voraussichtlich im Rahmen des Antragverfahrens die Vorlage eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle zur Beurteilung Ihrer Fahreignung angeordnet werden.
Für die Fragen hinsichtlich der Vorbereitung auf eine mögliche medizinisch-psychologische-Untersuchung (MPU) steht Frau Wiskirchen, Tel.:02271/83-3621, zur Verfügung. Die Gebühr beträgt 136,80 Euro.
Alle Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Rhein-Erft-Kreises.
Führungszeugnis
Neues Rathaus, EG, Zi. 24
Bürgeramt
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-206 bis -211
Telefax: 02236/701-381
Durchgehende Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Do: 7.30 - 16:00 Uhr
Di: 7:30 - 19:00 Uhr
Fr: 7:30 - 12:30 Uhr
Hinweise:
Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses kann bei jeder Meldebehörde gestellt werden, bei der der Antragssteller mit einer Wohnung gemeldet ist. Der Antragsteller muß das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Der Antrag muss persönlich unter Vorlage des Personalausweises gestellt werden.
Gebühr: 13,00 Euro
Bearbeitungsdauer: ca. 2 Wochen
Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt und direkt an die im Antrag angegebene Anschrift übersandt. Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, teilen Sie bitte die genaue Anschrift der Behörde und den Verwendungszweck bzw. das Aktenzeichen mit.
Infoschalter Neues Rathaus
Neues Rathaus, EG, Foyer
Information
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-203
Telefax: 02236/701-381
Durchgehende Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Do: 7.30-16.00 Uhr
Di: 7.30-19.00 Uhr
Fr: 7.30-12.30 Uhr
Jagdangelegenheiten
Neues Rathaus, EG, Zi. 24
Bürgeramt
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-206 bis -211
Telefax: 02236/701-381
Durchgehende Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Do: 7.30 - 16:00 Uhr
Di: 7:30 - 19:00 Uhr
Fr: 7:30 - 12:30 Uhr
Hinweise:
Für Jagdangelegenheiten ist der
Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat
Untere Jagdbehörde
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Tel. 02271/83-0
Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 08.30-12.00 Uhr
Do: 14.00-16.00 Uhr
zuständig. Bei Ablauf der Jagdscheine schickt die Untere Jagdbehörde den Bürgern Anträge zur Verlängerung zu.
Anträge auf Ausstellung oder Verlängerung eines Jagdscheines werden vom Bürgeramt angenommen und entsprechend weitergeleitet. Abgegeben werden müssen:
- Antrag und Jagdschein
- 1 Foto
- Jagdversicherungsbestätigung für die Dauer der Verlängerung (Bitte keine Versicherungspolicen!)
Kartenvorverkauf
Neues Rathaus, EG, Foyer
Information
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-203
Telefax: 02236/701-381
Durchgehende Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Do: 7.30-16.00 Uhr
Di: 7.30-19.00 Uhr
Fr: 7.30-12.30 Uhr
Kinderreisepass
Neues Rathaus, EG, Zi. 24
Bürgeramt
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-206 bis -211
Telefax: 02236/701-381
Durchgehende Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Do: 7.30 - 16:00 Uhr
Di: 7:30 - 19:00 Uhr
Fr: 7:30 - 12:30 Uhr
Hinweise:
Neuausstellung:
Die Antragstellung erfolgt formlos und mündlich.
Antragsteller sind die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten, die Vorlage der Personalausweise oder Reisepässe ist erforderlich. Durch Vorlage der Zustimmungserklärung kann die Antragstellung durch einen Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten erfolgen. Ferner wird die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch der Eltern benötigt.
Ab dem 01.01.2006 gibt es neue Kinderreisepässe, so dass ab dem 01.01.2006 grundsätzlich immer ein aktuelles biometrisches (siehe auch unter Reisepass) Lichtbild (35mm x 45mm) mit hellem Hintergrund - unabhängig vom Alter des Kindes - benötigt wird. Sofern ein alter Kinderausweis oder Kinderreisepass vorhanden ist, so ist dieser bei der Beantragung der Neuausstellung vorzulegen.
Kinder im Grundschulalter, die ihren Namen schreiben können, sollten bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes zwingend erforderlich.
Gebühr: 13,00 Euro
Bei Vorlage des Familienpasses der Stadt Wesseling ist der Kinderreisepass kostenlos.
Verlängerung:
Eine Verlängerung ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Die Beantragung erfolgt formlos und mündlich und erfolgt wie bei einer Neuausstellung durch die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten (ggf. Zustimmungserklärung).
Benötigte Unterlagen:
- Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild mit hellem Hintergrund (35mm x 45mm)
Gebühr: 6,00 Euro
Bei Vorlage des Familienpasses der Stadt Wesseling ist die Verlängerung des Kinderreisepasses kostenlos.
Sollte ein Eilternteil das alleinige Sorgerecht besitzen, so ist ein entsprechender Nachweis (rechtskräftiger Sorgerechtsbeschluss, rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtserklärung o.ä.) im Original vorzulegen.
Ledige Mütter benötigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt vom Geburtsjugendamt des Kindes.
Wichtiger Hinweis zu den alten Kinderausweisen:
Ab dem 01.01.2006 gibt es neue Kinderreisepässe, somit ist keine Verlängerung der alten Kinderausweisen mehr möglich. Eine Neuausstellung ist somit erforderlich.
Alte noch gültige Kinderausweise müssen nicht umgetauscht werden, sie behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Kinder bis zum 16. Lebensjahr sind innerhalb von Deutschland nicht ausweispflichtig!
Melderegisterauskunft
Neues Rathaus, EG, Zi. 24
Bürgeramt
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-206 bis -211
Telefax: 02236/701-381
Durchgehende Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Do: 7.30-16.00 Uhr
Di: 7.30-19.00 Uhr
Fr: 7.30-12.30 Uhr
Hinweise:
Die Meldebehörde darf Auskünfte über
- Vor- und Familiennamen,
- akademische Grade und
- Anschrift
erteilen (einfache Meldeauskunft nach § 34 Meldegesetz NRW).
Werden weitere Daten erwünscht (erweiterte Meldeauskunft), so muss ein berechtigtes oder ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht werden. Ob ein solches Interesse vorliegt, entscheidet die Meldebehörde.
Die Bekanntgabe des Vornamens des Ehegatten sieht das Meldegesetz jedoch nicht vor. Es beschränkt sich allein auf die Angabe des Vor- und Familiennamens der gesuchten Person oder - wenn ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird - auf die Bekanntgabe des Familienstandes.
Gebühr:
- einfache Meldeauskunft: je Name 7,00 Euro
- erweiterte Meldeauskunft: je Name 10,00 Euro
- Archivauskunft: je Name 10,00 bis 30,00 Euro
(je nach Ermittlungsaufwand) - örtliche Ermittlung: je Name 20,00 bis 45,00 Euro
(nach Lage des Einzelfalls)
Die Gebühr bitte als Verrechnungsscheck oder in Briefmarken übersenden, bzw. vorab auf eines der Konten der Stadt Wesseling unter Angabe der Haushaltsstelle 020.122.001.4311000 überweisen.
Konten der Stadtkasse:
Postbank Köln, Nr. 106757-503 (BLZ 370 100 50)
Kreissparkasse Köln, Nr. 132/000 017 (BLZ 370 502 99)
Deutsche Bank, Nr. 382/5544 (BLZ 370 700 60)
Commerzbank, Nr. 260 000 500 (BLZ 370 400 44)
VR-Bank Rhein-Erft eG, Nr. 400 000 4010 (BLZ 371 612 89)
Brühler Kreditbank eG, Nr. 704157010 (BLZ 370 699 91)
Parkgenehmigungen für Schwerbehinderte
Neues Rathaus, EG, Zi. 24
Bürgeramt
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-206 bis -211
Telefax: 02236/701-381
Durchgehende Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Do: 7:30 - 16:00 Uhr
Di: 7:30 - 19:00 Uhr
Fr: 7:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Eine persönliche Vorsprache zur Erstellung eines Schwerbehinderten-Parkausweises ist nicht erforderlich. Ein/e Vertreter/in kann den Antrag stellen.
Das Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen ist nur erlaubt, wenn man im Besitz einer besonderen Parkerlaubnis für Schwerbehinderte ist. Ein solcher Parkausweis kann ausgestellt werden, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkmal "aG" ("außergewöhnliche Gehbehinderung mit mindestens 80%") oder "Bl" ("Blind"), vorhanden ist. Das Merkmal "G" ("Gebehinderung") reicht nicht aus. Der Parkausweis wird von der Wohnsitzbehörde nach Vorlage des Schwerbehindertenausweises ausgestellt und gilt für das ganze Bundesgebiet sowie weitere 18 Länder (s.u.).
Zur Antragstellung ist ein Lichtbild mitzubringen. Der Ausweis ist nicht fahrzeug-, sondern personenbezogen. Das bedeutet, dass jeder Fahrzeugführer, der eine berechtigte Person transportiert, den Ausweis benutzen kann. Der Ausweis berechtigt u.a. zur Nutzung der besonderen Schwerbehinderten-Parkplätze sowie zum Parken an Parkscheinautomaten ohne Gebühr.
Länder, in denen der Parkausweis gültig ist:
Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Island, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Nordirland, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien
Reisepass
Neues Rathaus, EG, Zi. 24
Bürgeramt
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-206 bis -211
Telefax: 02236/701-381
Durchgehende Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Do: 7.30 - 16:00 Uhr
Di: 7:30 - 19:00 Uhr
Fr: 7:30 - 12:30 Uhr
Hinweise:
- Der Antragssteller muß persönlich erscheinen.
- Bearbeitungsdauer: ca. 6 Wochen
- Gebühr: 59,00 Euro (bei Personen bis zum 24. Lebensjahr 37,50 Euro)
- Gültigkeitsdauer: 10 Jahre (bei Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre). Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist in keinem Fall möglich!
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- bei Verlust: Familienstammbuch oder Geburtsurkunde und ein Bürge mit einem gültigen Ausweisdokument
- bei Namensänderung - Familienstammbuch bzw. Urkunde über die Namensänderung
- ein biometrisches Lichtbild aus neuester Zeit mit hellem Hintergrund und folgenden Merkmalen:
Format:
- Bildgröße: 35 x 45 mm
- Gesichtshöhe: 32 - 36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz
Kopfposition und Gesichtsausdruck:
- Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt)
- Nase etwa auf der gekennzeichneten Mittellinie
- Frontalaufnahme
- Gesichtsausdruck normal
- Lippen geschlossen
Augen und Blickrichtung:
- Augen innerhalb des markierten Bereichs auf gleiche Höhe
- Augen offen und deutlich sichtbar
Schärfe und Kontrast- Foto scharf und kontrastreich
Ausleuchtung:
- Ausleuchtung gleichmäßig (keine Schatten)
Hintergrund:
- Hintergrund möglichst hell und einfarbig
Fotoqualität:
- Natürliche Hauttöne
- keine Knicke und Verunreinigungen
Brillenträger:
- Augen erkennbar und nicht versteckt
Bei Kindern unter 6 Jahren genügt ein Lichtbild mit einer Frontalaufnahme vor einem hellen Hintergrund. Das Gesicht sollte möglichst groß aufgenommen werden.
Bei Minderjährigen ist die Unterschrift aller Erziehungsberechtigten bzw. des Sorgeberechtigten erforderlich; sonst bitte Sorgerechtsbeschluss mitbringen.
Eine Änderung des Passes ist nur bei Wohnort- oder Wohnungswechsel möglich (ein Pass muß neu beantragt werden z.B. auf Grund einer Heirat oder wenn ein neuer Name angenommen wurde).
In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Reisepass beantragt werden. Dieser hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr und wird Ihnen sofort ausgestellt. Die Gebühr beträgt 26,00 Euro. Ferner wird für die Ausstellung ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35x45mm) benötigt.
In dringenden Fällen oder auf Wunsch kann der richtige Reisepass auch im Express-Verfahren beantragt werden, die Bearbeitungsdauer beträgt dann nur 3 bis 4 Werktage. In diesem Fall wird zu den normalen Gebühren in Höhe von 59,00 Euro (ggfls. 37,50) eine weitere Gebühr in Höhe von 32,00 Euro erhoben.
Der Reisepaß umfasst 32 Seiten, für Bürger die viel reisen kann auf Wunsch auch ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden. In diesem Fall wird eine zuätzliche Gebühr in Höhe von 22,00 Euro erhoben.
Umzüge
Neues Rathaus, EG, Zi. 24
Bürgeramt
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-206 bis -211
Telefax: 02236/701-381
Durchgehende Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Do: 7.30 - 16:00 Uhr
Di: 7:30 - 19:00 Uhr
Fr: 7:30 - 12:30 Uhr
Hinweise:
Sie sind umgezogen? - Denken Sie bitte daran, dass Ihre neue Anschrift für Viele und Vieles wichtig ist.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit geben wir Ihnen einige Stichworte (aus Datenschutzgründen darf das Bürgeramt Ihre Daten grundsätzlich nicht weitergeben):
- Abfallbeseitigung:
Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling, Tel. 02236/94420 - Arbeitgeber/Rentenstelle
- Arbeitsamt (Kindergeld / BaföG)
- Einzugsermächtigungen - Daueraufträge
- Finanzamt
- GEZ
- Grundsteuerstelle (Hausbesitzer)
- Kabelanschluss
- Konten bei Banken, Sparkassen, Postbank
- Krankenkasse
- Nachsendeauftrag
- Schule, Kindergarten, Kindertagesstätte
- Vereine
- Versicherungen, Bausparkasse
- Stromversorger, Gaslieferant
- Telefonanschluss - Mobiltelefonanschluss
- Wasserversorgungsunternehmen: Stadtwerke Wesseling GmbH, Tel. 02236/94420
- Zeitschriften - Abos
Angelegenheiten innerhalb der Stadtverwaltung
| Essensgeld | Silke Querbach Zimmer 513 Tel. 02236/701-272 und Alexander Eckstein Zimmer 513 Tel. 02236/701-483 |
| Hundesteuer | Elisabeth Ahlfänger Zimmer 509 Tel. 02236/701-243 |
| Gewerbestelle A - J | Peter Nowarra Zimmer 14 Tel. 02236/701-443 |
| Gewerbestelle K - Z | Sandra Ciesielski Zimmer 15 Tel. 02236/701-354 |
| Gewerbesteuer | Maria Ulrich Zimmer 509 Tel. 02236/701-288 |
| Grundsteuer | Gertrud Hoss Zimmer 510 Tel. 02236/701-289 |
| Kindergartenbeiträge | Silke Querbach Zimmer 513 Tel. 02236/701-272 und Alexander Eckstein Zimmer 513 Tel. 02236/701-483 |
| Offene Ganztagsschule | Silke Querbach Zimmer 513 Tel. 02236/701-272 und Alexander Eckstein Zimmer 513 Tel. 02236/701-483 |
| Vergnügungssteuer | Heike Schlieter Zimmer 515 Tel. 02236/701-446 |
Verlängerung des Schwerbehindertenausweises
Neues Rathaus, EG, Zi. 24
Bürgeramt
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-206 bis -211
Telefax: 02236/701-381
Durchgehende Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Do: 7.30 - 16:00 Uhr
Di: 7:30 - 19:00 Uhr
Fr: 7:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Eine persönliche Vorsprache zur Verlängerung des Schwerbehindertenausweises ist nicht erforderlich. Ein/e Vertreter/in kann die Verlängerung beantragen. Es ist der Schwerbehindertenausweis vorzulegen.
Sollte der Schwerbehindertenausweis bereits länger als 4 Wochen abgelaufen sein, so ist eine Verlängerung nur noch über den Rhein-Erft-Kreis möglich. In diesen Fällen leitet das Bürgeramt gerne den Schwerbehindertenausweis für Sie weiter, der Ihnen nach Verlängerung an Ihre Anschrift zugeschickt wird.
Sollte in dem Schwerbehindertenausweis kein Verlängerungsfeld mehr frei sein (3 Felder sind vorhanden), so muss in diesem Fall vom Rhein-Erft-Kreis ein neuer Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Daher ist auch die Vorlage eines neuen Lichtbildes erforderlich. Auch in diesem Fall leitet das Bürgeramt gerne die Unterlagen für Sie weiter.
Bei ausländischen Mitbürgern ist der Reisepass mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis vorzulegen.



