Rubrikillustration

Kommunale Abgaben

Kommunale Abgaben

Neues Rathaus
5. Etage, Zi.515
Leiterin: Heike Schlieter
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-446
Telefax: 02236/701-6446
E-Mail an Heike Schlieter senden

Durchgehende Öffnungszeiten:

Mo, Mi, Do: 7.30-16.00 Uhr
Di: 7.30-18.00 Uhr
Fr: 7.30-12.30 Uhr

Gewerbesteuer

Neues Rathaus
5. Etage, Zi.509
Frau Maria Ulrich
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-288
Telefax: 02236/701-460
E-Mail an Maria Ulrich senden

Durchgehende Öffnungszeiten:

Mo, Mi, Do: 7.30-16.00 Uhr
Di: 7.30-18.00 Uhr
Fr: 7.30-12.30 Uhr

Hinweise:

Die Gewerbesteuer wird durch die Stadt Wesseling gemäß dem Gewerbesteuergesetz von Gewerbebetrieben erhoben. Grundlage ist der Gewerbeertrag. Der Gewerbesteuerhebesatz wird vom Rat der Stadt Wesseling festgelegt und jährlich in der Haushaltssatzung bekanntgemacht.

Die An- und Abmeldung eines Gewerbes erfolgt beim Fachbereich "Sicherheit und Ordnung". Die entsprechenden Gewerbesteuer-Formulare sind online verfügbar.

Grundsteuer

Neues Rathaus
5. Etage, Zi.510
Gertrud Hoss
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-289
Telefax: 02236/701-460
E-Mail an Gertrud Hoss senden

Durchgehende Öffnungszeiten:

Mo, Mi, Do: 7.30-16.00 Uhr
Di: 7.30-18.00 Uhr
Fr: 7.30-12.30 Uhr

Hinweise:

Die Grundsteuer wird für unbebaute Grundstücke, Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) sowie für bebaute Grundstücke (Grundsteuer B) gemäß dem Grundsteuergesetz erhoben.

Der Grundsteuerhebesatz wird vom Stadtrat festgelegt und jährlich in der Haushaltssatzung bekanntgemacht. Die Ermittlung der Grundsteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren über das Finanzamt und die Stadt.

Die Grundsteuer wird am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November in Höhe eines Viertels des Jahresbetrags gegenüber der Stadt fällig. Auf Antrag kann die Grundsteuer auch am 1. Juli in einem Jahresbeitrag erhoben werden.

Für Fragen im Zusammenhang mit den Abfallbeseitigungs- oder Straßenreinigungsgebühren sind die Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling zuständig.

Hundesteuer

Neues Rathaus
5. Etage, Zi.509
Elisabeth Ahlfänger
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-243
Telefax: 02236/701-460
E-Mail an Elisabeth Ahlfänger senden

Durchgehende Öffnungszeiten:

Mo, Mi, Do: 7.30-16.00 Uhr
Di: 7.30-18.00 Uhr
Fr: 7.30-12.30 Uhr

Hinweise:

Die Hundesteuer wird gemäß der Hundesteuersatzung von Hundehaltern erhoben. Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde sowie deren Rasse und ist in der Hundesteuersatzung festgelegt.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen gewährt werden.

Die An- oder Abmeldung eines Hundes ist bei o. g. Sachbearbeiterin oder im Bürgeramt möglich. Bei der Abmeldung ist die Hundemarke abzugeben. Die entsprechenden Formulare sind online verfügbar.

Weitere Hinweise und Bestimmungen zur Hundehaltung finden Sie beim Bereich "Sicherheit und Ordnung" unter der Rubrik "Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)".

Vergnügungssteuer

Neues Rathaus
5. Etage, Zi.515
Heike Schlieter
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-446
Telefax: 02236/701-6446
E-Mail an Heike Schlieter senden

Durchgehende Öffnungszeiten:

Mo, Mi, Do: 7.30-16.00 Uhr
Di: 7.30-18.00 Uhr
Fr: 7.30-12.30 Uhr

Hinweise:

Die Vergnügungssteuer wird für

-    Unterhaltungs- und Spielgeräte in Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen
-    gewerblich durchgeführte Tanzveranstaltungen und öffentliche Darbietungen ähnlicher Art

von der Stadt Wesseling erhoben.

In der Vergnügungssteuersatzung ist die Höhe und Staffelung der Abgabe festgelegt.

Die entsprechenden Formulare sind online verfügbar.

Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Offenen Ganztagsschulen

Neues Rathaus
5. Etage, Zi.513
Alexander Eckstein, Silke Querbach
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-483
Telefon: 02236/701-272
Telefax: 02236/701-460
E-Mail an Alexander Eckstein senden
E-Mail an Silke Querbach senden

Durchgehende Öffnungszeiten:

Mo, Mi, Do: 7.30-16.00 Uhr
Di: 7.30-18.00 Uhr
Fr: 7.30-12.30 Uhr

Hinweise:

Für den Besuch einer der og. Einrichtungen sind Elternbeiträge zu entrichten. Die Höhe der Beiträge ist abhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern / Personensorgeberechtigten.

Nach Abgabe der "Verbindlichen Erklärung zum Elterneinkommen" und geeigneter Einkommensnachweise wird der Elternbeitrag festgesetzt.

Wird die Erklärung nicht abgegeben und / oder kein Nachweis erbracht, wird der höchste Beitrag festgesetzt.

Die Höhe der Beiträge ist festgelegt in der
"Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen - Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling"
und der
"Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der ,,offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling".

Zum 01.08.2010 treten die neuen Satzungen in Kraft. Dadurch ändern sich die Elternbeitragsstufen, was zu einer Änderung der Elternbeiträge führt. Mit unserem "Elternbeitrags-Rechner ab 01.08.2010" können Sie schon jetzt Ihren zukünftigen Elternbeitrag berechnen.

Essensgeld in Kindertageseinrichtungen, Offenen- und Gebundenen Ganztagsschulen

Neues Rathaus
5. Etage, Zi.513
Alexander Eckstein, Silke Querbach
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-483
Telefon: 02236/701-272
Telefax: 02236/701-460
E-Mail an Alexander Eckstein senden
E-Mail an Silke Querbach senden

Durchgehende Öffnungszeiten:

Mo, Mi, Do: 7.30-16.00 Uhr
Di: 7.30-18.00 Uhr
Fr: 7.30-12.30 Uhr

Hinweise:

Erhalten Kinder mittags eine Mahlzeit in einer der o. g. Einrichtungen, sind die Eltern verpflichtet, Essensgeld als Kostenersatz zu entrichten. Die Höhe des Essensgeldes wird, abhängig vom jeweiligen Träger der Einrichtung, vertraglich festgelegt.

Betriebskostenabrechnungen für Kindertageseinrichtungen

Neues Rathaus
5. Etage, Zi.514
Antje Adrian
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-290
Telefax: 02236/701-460
E-Mail an Antje Adrian senden

Durchgehende Öffnungszeiten:

Mo, Mi, Do: 7.30-16.00 Uhr
Di: 7.30-18.00 Uhr
Fr: 7.30-12.30 Uhr

Hinweise:

Die Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen werden gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KIBIZ) vom Land Nordrhein-Westfalen, der Stadt Wesseling und den jeweiligen Trägern der Einrichtungen getragen.


Kontakt

Stadt Wesseling
- Der Bürgermeister -
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling

Ansprechpartner:
Heike Schlieter
Neues Rathaus,
5. Etage, Zi.515
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-446
Telefax: 02236/701-6446
E-Mail:
geschützte E-Mail-Adresse als Grafik

Weitere Infos im WWW:

Ortsrecht zum Thema Finanzen/Steuern

Ortsrecht zum Thema Kinder/Jugend

Formulare zum Thema Hunde

Formulare zum Thema Vergnügungssteuer

Einzugsermächtigung für Zahlungen

Weitere Infos im WWW:

Formularserver des Rhein-Erft-Kreises

Durchgehende Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Do: 7:30 - 16:00 Uhr
Di: 7:30 - 18:00 Uhr
Fr: 7:30 - 12:30 Uhr