Rubrikillustration

Soziale Hilfen und Wohnungswesen

Bild Albert
Harald Albert

Leiter Fachbereich Soziale Hilfen und Wohnungswesen

Altes Rathaus, 2. OG, Zi.955
Harald Albert

Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-427
Telefax: 02236/701-449

Asylbewerber, Buchstabenbereich A - C

Altes Rathaus, EG, Zi. 917
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
Norbert Meschede
Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-408
Telefax: 02236/701-449

Asylbewerber, Buchstabenbereich D - J

Altes Rathaus, EG, Zi. 918
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
Heike Roos
Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-477
Telefax: 02236/701-449

Asylbewerber, Buchstabenbereich K - Z

Altes Rathaus, EG, Zi. 919
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
Stefanie Müller
Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-331
Telefax: 02236/701-449

Ehrenamtskarte

Altes Rathaus, 2. OG, Zi.955
Harald Albert

Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-427
Telefax: 02236/701-449

Fachstelle für Senioren

Altes Rathaus, 2. Etage, Zimmer 943
Barbara Brieden
Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-425
Telefax: 02236/701-449

Familienpass

Wer kann einen Wesselinger Familienpass bekommen?

Für minderjährige Kinder von Familien und Alleinerziehenden kann ein Familienpass ausgestellt werden, wenn die Familie in Wesseling wohnt und mindestens drei Kinder im Haushalt minderjährig sind.

Die Inhaber/innen des Familienpasses haben ab 1.4.2011 Anspruch auf die Gewährung folgender Leistungen und Vergünstigungen:

  • Ermäßigung der Teilnehmergebühren für Musikunterricht in Wesseling um 2,50 Euro pro Monat
  • Ermäßigung des Elternbeitrages für die Betreuung von Kindern in  Wesselinger Schulen um 5,50 Euro pro Monat
    Hinweis: Befreiungen bzw. Ermäßigungen von Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern an Offenen Ganztagsschulen erfolgen einkommensabhängig nur über den Fachbereich Kommunale Abgaben. 

 

Passausgabe und Gültigkeit des Familienpasses

Die Anspruchsberechtigten bzw. ihre gesetzlichen Vertreter erhalten den Familienpass unter der Vorlage eines amtlichen Ausweises im Bereich Soziale Hilfen und Wohnungswesen. Der Familienpass ist bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres gültig.

Beate Braun
Altes Rathaus, 2. OG, Zi. 954
Bahnhofstraße 20
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-352
Telefax: 02236/701-449

Grundsicherung für Erwerbsunfähige und im Alter: A - J

Altes Rathaus, EG, Zi. 918
Heike Roos
Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-477
Telefax: 02236/701-449

Grundsicherung für Erwerbsunfähige und im Alter: K - Sb

Altes Rathaus, EG, Zi. 919
Melanie Berens
Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-331
Telefax: 02236/701-449

Grundsicherung für Erwerbsunfähige und im Alter: Sc - Z

Altes Rathaus, EG, Zi. 917
Norbert Meschede
Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-408
Telefax: 02236/701-449

Heranziehung Unterhaltspflichtiger

Altes Rathaus, 2. OG, Zi. 952
Edgar Winter
Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-363
Telefax: 02236/701-449

Infoschalter Altes Rathaus

Altes Rathaus, EG, Zimmer 900
Herr Hamacher
Frau Türkyilmaz
Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling

Telefon: 0180/100300550-540 (Servicenummer zum Ortstarif)

Integrationsbeauftragte der Stadt Wesseling

Altes Rathaus, 2. OG, Zi. 954
Ute Billesfeld
Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-236
Telefax: 02236/701-449

Kostenerstattung (Grundsicherung für Erwerbsunfähige und im Alter)

Altes Rathaus, 2. OG, Zi. 954
Beate Braun
Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-352
Telefax: 02236/701-449

Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Gesetz über die Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

Auflistung der Flyer zur Rundverfügung betreffend Sozialhilferichtlinien zu § 34 SGB XII (Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche):

Übergangsheime (Verwaltung)

Altes Rathaus, 2. OG, Zimmer 954
Beate Braun
Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-352
Telefax: 02236-701-449

Mietspiegel

Altes Rathaus, 2. OG, Zi. 952
Erika Becker
Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-299
Telefax: 02236/701-449

Hinweise:

Der aktuelle Mietspiegel in Wesseling kostet 3,50 Euro und ist bei folgenden Adressen erhältlich:

  • Bürgeramt der Stadt Wesseling (Info-Schalter)
  • Buchhandlung Clemens, Flach-Fengler-Str. 62

Obdachlosenunterkünfte

Altes Rathaus, 2. OG, Zi. 953
Klaus Roos
Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-238
Telefax: 02236/701-449

Rentenberatung

Altes Rathaus, EG, Zi. 943
Norbert Meschede
Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-205
Telefax: 02236/701-449

 

Unterhaltsvorschuss (UVG)

Altes Rathaus, 2. OG, Zi. 952
Erika Becker
Bahnhofstraße 20
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-299
Telefax: 02236/701-449

Wohnberechtigungsbescheinigung und Wohnungsvermittlung

Altes Rathaus, 2. OG, Zi. 950
Edith Esser
Bahnhofstraße 20
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-212
Telefax: 02236/701-449

Hinweise:

Als freiwillige Aufgabe unterhält die Stadt Wesseling eine kommunale Wohnungsvermittlungsstelle. Wenn Sie eine sozial geförderte Wohnung suchen, in eine größere oder kleinere derartige Wohnung umziehen wollen, wenden Sie sich bitte an Frau Esser. Dort können Sie auch den für den Bezug einer sozial geförderten Wohnung erforderlichen Wohnberechtigungsschein erhalten. Anhand der Familiengröße und den vorhandenen Einkommen prüft Frau Esser, ob Sie zu dem berechtigten Personenkreis zählen.

Wohngeld / Lastenzuschuss, Buchstabenbereich A - L

Altes Rathaus, 2. OG, Zi. 957
Sandra Oehlert
Bahnhofstraße 20
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-214
Telefax: 02236/701-449

Um eine möglichst schnelle und kurze Bearbeitung zu gewährleisten, bitten ich Sie vorher mit mir einen Termin zu vereinbaren.

Hinweise:

Um ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich abzusichern wird Wohngeld gewährt. Dabei wird zwischen einem Mietzuschuss für eine Wohnung oder ein Zimmer und einem sog. Lastenzuschuss für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung unterschieden.

Für eine Antragsstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Wohngeldantrag (kann als Download abgerufen werden)
  • Einkommensnachweis (kann als Download abgerufen werden)
  • Bescheinigung des Vermieters (kann als Download abgerufen werden)
  • letzte Mietquittung (Kontoauszug)
  • ggf. Vollmacht

Wohngeld / Lastenzuschuss, Buchstabenbereich M - Z

Altes Rathaus, 2. OG, Zi. 958
Brigitte Schenker
Bahnhofstraße 20
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-215
Telefax: 02236/701-449

Um eine möglichst schnelle und kurze Bearbeitung zu gewährleisten, bitten ich Sie vorher mit mir einen Termin zu vereinbaren.

Hinweise:

Um ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich abzusichern wird Wohngeld gewährt. Dabei wird zwischen einem Mietzuschuss für eine Wohnung oder ein Zimmer und einem sog. Lastenzuschuss für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung unterschieden.

Für eine Antragsstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Wohngeldantrag (kann als Download abgerufen werden)
  • Einkommensnachweis (kann als Download abgerufen werden)
  • Bescheinigung des Vermieters (kann als Download abgerufen werden)
  • letzte Mietquittung (Kontoauszug)
  • ggf. Vollmacht

Wohnungsbauförderung, Wohnungsmodernisierung

Altes Rathaus, 2. OG, Zi. 952
Wohnungswesen, Erika Becker
Bahnhofstraße 20
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-299
Telefax: 02236/701-449

Hinweise:

Zuständige Bewilligungsbehörde im Rahmen der Wohnbauförderungsrichtlinien ist der

Landrat des Rhein-Erft-Kreises
- Amt für Wohnungswesen -
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim

Tel. 02271/83-0
Homepage: www.rhein-erft-kreis.de

Vertriebenenangelegenheiten

Altes Rathaus, 2. OG, Zi. 950
Edith Esser
Bahnhofstraße 20
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-212
Telefax: 02236/701-449


Kontakt

Stadt Wesseling
- Der Bürgermeister -
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling

Ansprechpartner:
Harald Albert
Altes Rathaus,
2. Etage, Zi.955
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling

Telefon: 02236/701-427
Telefax: 02236/701-449
E-Mail:
geschützte E-Mail-Adresse als Grafik

Durchgehende Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag:
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag:
07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Bürgeramt bis 19.00 Uhr
Freitag:
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Mietspiegel

Der neue Mietspiegel ist erhältlich bei...

HAUS & GRUND
Haus-, Wohnungs- und
Grundbesitzerverein Wesseling
und Umgebung e.V.,
Bonner Str. 72,
50389 Wesseling

Tel. 02236/892815
oder 3221808
Fax 892820

geschützte E-Mail-Adresse als Grafik

www.hausundgrund-wesseling.de

Wohnungsangebote

GWG Rhein-Erft - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH

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