Soziale Hilfen und Wohnungswesen
- Leiter Fachbereich Soziale Hilfen und Wohnungswesen
- Asylbewerber, Buchstabenbereich A - C
- Asylbewerber, Buchstabenbereich D - J
- Asylbewerber, Buchstabenbereich K - Z
- Ehrenamtskarte
- Fachstelle für Senioren
- Familienpass
- Grundsicherung für Erwerbsunfähige und im Alter: A - J
- Grundsicherung für Erwerbsunfähige und im Alter: K - Sb
- Grundsicherung für Erwerbsunfähige und im Alter: Sc - Z
- Heranziehung Unterhaltspflichtiger
- Infoschalter Altes Rathaus
- Integrationsbeauftragte der Stadt Wesseling
- Kostenerstattung (Grundsicherung für Erwerbsunfähige und im Alter)
- Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Gesetz über die Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
- Übergangsheime (Verwaltung)
- Mietspiegel
- Obdachlosenunterkünfte
- Rentenberatung
- Unterhaltsvorschuss (UVG)
- Wohnberechtigungsbescheinigung und Wohnungsvermittlung
- Wohngeld / Lastenzuschuss, Buchstabenbereich A - L
- Wohngeld / Lastenzuschuss, Buchstabenbereich M - Z
- Wohnungsbauförderung, Wohnungsmodernisierung
- Vertriebenenangelegenheiten
Leiter Fachbereich Soziale Hilfen und Wohnungswesen
Altes Rathaus, 2. OG, Zi.955
Harald Albert
Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-427
Telefax: 02236/701-449
Asylbewerber, Buchstabenbereich A - C
Altes Rathaus, EG, Zi. 917
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
Norbert Meschede
Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-408
Telefax: 02236/701-449
Asylbewerber, Buchstabenbereich D - J
Altes Rathaus, EG, Zi. 918
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
Heike Roos
Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-477
Telefax: 02236/701-449
Asylbewerber, Buchstabenbereich K - Z
Altes Rathaus, EG, Zi. 919
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
Stefanie Müller
Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-331
Telefax: 02236/701-449
Ehrenamtskarte
Altes Rathaus, 2. OG, Zi.955
Harald Albert
Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-427
Telefax: 02236/701-449
Fachstelle für Senioren
Altes Rathaus, 2. Etage, Zimmer 943
Barbara Brieden
Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-425
Telefax: 02236/701-449
Familienpass
Wer kann einen Wesselinger Familienpass bekommen?
Für minderjährige Kinder von Familien und Alleinerziehenden kann ein Familienpass ausgestellt werden, wenn die Familie in Wesseling wohnt und mindestens drei Kinder im Haushalt minderjährig sind.
Die Inhaber/innen des Familienpasses haben ab 1.4.2011 Anspruch auf die Gewährung folgender Leistungen und Vergünstigungen:
- Ermäßigung der Teilnehmergebühren für Musikunterricht in Wesseling um 2,50 Euro pro Monat
- Ermäßigung des Elternbeitrages für die Betreuung von Kindern in Wesselinger Schulen um 5,50 Euro pro Monat
Hinweis: Befreiungen bzw. Ermäßigungen von Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern an Offenen Ganztagsschulen erfolgen einkommensabhängig nur über den Fachbereich Kommunale Abgaben.
Passausgabe und Gültigkeit des Familienpasses
Die Anspruchsberechtigten bzw. ihre gesetzlichen Vertreter erhalten den Familienpass unter der Vorlage eines amtlichen Ausweises im Bereich Soziale Hilfen und Wohnungswesen. Der Familienpass ist bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres gültig.
Beate Braun
Altes Rathaus, 2. OG, Zi. 954
Bahnhofstraße 20
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-352
Telefax: 02236/701-449
Grundsicherung für Erwerbsunfähige und im Alter: A - J
Altes Rathaus, EG, Zi. 918
Heike Roos
Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-477
Telefax: 02236/701-449
Grundsicherung für Erwerbsunfähige und im Alter: K - Sb
Altes Rathaus, EG, Zi. 919
Melanie Berens
Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-331
Telefax: 02236/701-449
Grundsicherung für Erwerbsunfähige und im Alter: Sc - Z
Altes Rathaus, EG, Zi. 917
Norbert Meschede
Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-408
Telefax: 02236/701-449
Heranziehung Unterhaltspflichtiger
Altes Rathaus, 2. OG, Zi. 952
Edgar Winter
Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-363
Telefax: 02236/701-449
Infoschalter Altes Rathaus
Altes Rathaus, EG, Zimmer 900
Herr Hamacher
Frau Türkyilmaz
Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling
Telefon: 0180/100300550-540 (Servicenummer zum Ortstarif)
Integrationsbeauftragte der Stadt Wesseling
Altes Rathaus, 2. OG, Zi. 954
Ute Billesfeld
Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-236
Telefax: 02236/701-449
Kostenerstattung (Grundsicherung für Erwerbsunfähige und im Alter)
Altes Rathaus, 2. OG, Zi. 954
Beate Braun
Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-352
Telefax: 02236/701-449
Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Gesetz über die Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
Auflistung der Flyer zur Rundverfügung betreffend Sozialhilferichtlinien zu § 34 SGB XII (Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche):
- Allgemeine Kundeninfos
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler (Geldleistung an die Berechtigten)
- Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler (Geldleistung an die Berechtigten)
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
- Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Anträge
Übergangsheime (Verwaltung)
Altes Rathaus, 2. OG, Zimmer 954
Beate Braun
Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-352
Telefax: 02236-701-449
Mietspiegel
Altes Rathaus, 2. OG, Zi. 952
Erika Becker
Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-299
Telefax: 02236/701-449
Hinweise:
Der aktuelle Mietspiegel in Wesseling kostet 3,50 Euro und ist bei folgenden Adressen erhältlich:
- Bürgeramt der Stadt Wesseling (Info-Schalter)
- Buchhandlung Clemens, Flach-Fengler-Str. 62
Obdachlosenunterkünfte
Altes Rathaus, 2. OG, Zi. 953
Klaus Roos
Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-238
Telefax: 02236/701-449
Rentenberatung
Altes Rathaus, EG, Zi. 943
Norbert Meschede
Bahnhofstr. 20
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-205
Telefax: 02236/701-449
Unterhaltsvorschuss (UVG)
Altes Rathaus, 2. OG, Zi. 952
Erika Becker
Bahnhofstraße 20
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-299
Telefax: 02236/701-449
Wohnberechtigungsbescheinigung und Wohnungsvermittlung
Altes Rathaus, 2. OG, Zi. 950
Edith Esser
Bahnhofstraße 20
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-212
Telefax: 02236/701-449
Hinweise:
Als freiwillige Aufgabe unterhält die Stadt Wesseling eine kommunale Wohnungsvermittlungsstelle. Wenn Sie eine sozial geförderte Wohnung suchen, in eine größere oder kleinere derartige Wohnung umziehen wollen, wenden Sie sich bitte an Frau Esser. Dort können Sie auch den für den Bezug einer sozial geförderten Wohnung erforderlichen Wohnberechtigungsschein erhalten. Anhand der Familiengröße und den vorhandenen Einkommen prüft Frau Esser, ob Sie zu dem berechtigten Personenkreis zählen.
Wohngeld / Lastenzuschuss, Buchstabenbereich A - L
Altes Rathaus, 2. OG, Zi. 957
Sandra Oehlert
Bahnhofstraße 20
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-214
Telefax: 02236/701-449
Um eine möglichst schnelle und kurze Bearbeitung zu gewährleisten, bitten ich Sie vorher mit mir einen Termin zu vereinbaren.
Hinweise:
Um ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich abzusichern wird Wohngeld gewährt. Dabei wird zwischen einem Mietzuschuss für eine Wohnung oder ein Zimmer und einem sog. Lastenzuschuss für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung unterschieden.
Für eine Antragsstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Wohngeldantrag (kann als Download abgerufen werden)
- Einkommensnachweis (kann als Download abgerufen werden)
- Bescheinigung des Vermieters (kann als Download abgerufen werden)
- letzte Mietquittung (Kontoauszug)
- ggf. Vollmacht
Wohngeld / Lastenzuschuss, Buchstabenbereich M - Z
Altes Rathaus, 2. OG, Zi. 958
Brigitte Schenker
Bahnhofstraße 20
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-215
Telefax: 02236/701-449
Um eine möglichst schnelle und kurze Bearbeitung zu gewährleisten, bitten ich Sie vorher mit mir einen Termin zu vereinbaren.
Hinweise:
Um ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich abzusichern wird Wohngeld gewährt. Dabei wird zwischen einem Mietzuschuss für eine Wohnung oder ein Zimmer und einem sog. Lastenzuschuss für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung unterschieden.
Für eine Antragsstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Wohngeldantrag (kann als Download abgerufen werden)
- Einkommensnachweis (kann als Download abgerufen werden)
- Bescheinigung des Vermieters (kann als Download abgerufen werden)
- letzte Mietquittung (Kontoauszug)
- ggf. Vollmacht
Wohnungsbauförderung, Wohnungsmodernisierung
Altes Rathaus, 2. OG, Zi. 952
Wohnungswesen, Erika Becker
Bahnhofstraße 20
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-299
Telefax: 02236/701-449
Hinweise:
Zuständige Bewilligungsbehörde im Rahmen der Wohnbauförderungsrichtlinien ist der
Landrat des Rhein-Erft-Kreises
- Amt für Wohnungswesen -
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Tel. 02271/83-0
Homepage: www.rhein-erft-kreis.de
Vertriebenenangelegenheiten
Altes Rathaus, 2. OG, Zi. 950
Edith Esser
Bahnhofstraße 20
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-212
Telefax: 02236/701-449




