Stadtkasse
Stadtkasse Wesseling
Neues Rathaus,
5. Etage, Zi.505
Kassenleiterin: Caroline Lammers
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-291
Telefax: 02236/701-6291
E-Mail an Caroline Lammers senden
Durchgehende Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Do: 7.30-16.00 Uhr
Di: 7.30-18.00 Uhr
Fr: 7.30-12.30 Uhr
Übersicht über die Sachbearbeiterinnen und ihre Aufgabenbereiche:
| Sachbearbeiterinnen | Telefon | Aufgabenbereich |
| Caroline Lammers | 701-291 | Kassenleiterin |
| Astrid Rhiem | 701-292 | Mieten, Pachten, Krankentransporte, Baugebühren, Friedhofsgebühren |
| Nicole Dünzen | 701-293 | Verwarngelder, Bußgelder |
| Ulrike Kalinna | 701-466 | Kindergartenbeiträge, Essensgeld, Benutzungsentgelte Übergangsheime, Sozialhilfeangelegenheiten |
| Gabriele Ulrich | 701-296 | Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer |
| Margret Katona | 701-295 | Hundesteuer, Nutzungsentschädigung, Obdachlosenunterkünfte |
| Yvonne Kulejewski | 701-294 | Amtshilfeersuchen (Forderungen anderer Städte) |
Überweisungen
Neues Rathaus,
5. Etage, Zi.505
Caroline Lammers
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-291
Telefax: 02236/701-6291
E-Mail an Caroline Lammers senden
Durchgehende Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Do: 7.30-16.00 Uhr
Di: 7.30-18.00 Uhr
Fr: 7.30-12.30 Uhr
Hinweise:
Der Zahlungsverkehr findet bargeldlos statt. In Ausnahmefällen wird Bargeld angenommen, wenn dieses passend mitgebracht wird.
Die Bankverbindungen der Stadtkasse:
Postbank Köln, Nr. 106757-503 (BLZ 370 100 50)
Kreissparkasse Köln, Nr. 132/000 017 (BLZ 370 502 99)
Deutsche Bank, Nr. 382/5544 (BLZ 370 700 60)
Commerzbank, Nr. 260 000 500 (BLZ 370 400 44)
VR-Bank Rhein-Erft eG, Nr. 400 000 4010 (BLZ 371 612 89)
Brühler Kreditbank eG, Nr. 704157010 (BLZ 370 699 91)
Bei wiederkehrenden Forderungen der Stadtkasse wird die Zahlung per Einzugsermächtigung empfohlen; dadurch sparen Sie sich den Weg zur Bank, das Schreiben von Überweisungen und das Beachten von Fälligkeitsterminen. Sie können eine erteilte Einzugsermächtigung jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist, schriftlich kündigen. Der Abbuchung kann innerhalb einer Frist von 6 Wochen bei Ihrer Bank widersprochen werden, dies hat umgehend eine Gutschrift über diesen Betrag auf Ihrem Konto zur Folge.
Entstandene Überzahlungen erhalten Sie automatisch erstattet.
Das Personal der gesamten Stadtkasse beantwortet Ihnen gerne Fragen die Sie zum Thema "Überweisungen" haben.
Folgende Telefonnummern stehen Ihnen dafür zur Verfügung: 02236/701-293 bis -296
Mahnungen
Neues Rathaus,
5. Etage, Zi.507
Stadtkasse
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-292 bis -296
Telefax: 02236/701-6291
Durchgehende Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Do: 7.30-16.00 Uhr
Di: 7.30-18.00 Uhr
Fr: 7.30-12.30 Uhr
Hinweise:
Mahnungen werden ca. alle 4 Wochen erstellt. Auf den Mahnungen ist vermerkt, bis zu welchen Terminen Zahlungseingänge berücksichtigt worden sind. Spätere Einzahlungen sind nicht berücksichtigt, so dass unter Umständen eine Mahnung erfolgt, obwohl die Forderung beglichen wurde.
Anträge auf Stundungen (Zahlungsaufschub, Ratenzahlung) sind an die jeweiligen Fachdienststellen zu richten.
Die Sachbearbeiterinnen (s.o.) sind unter folgenden Telefonnummern zu erreichen: 02236/701-292 bis -296
Vollstreckungsdienst
Neues Rathaus,
5. Etage, Zi. 507
Stadtkasse
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-292 bis -296
Telefax: 02236/701-6291
Vollstreckungsdienst:
Die Vollziehungsbeamten sind hauptsächlich im Außendienst tätig.
Die Sprechzeit im Rathaus ist bei
Herrn Dünzen (02236/701-401) donnerstags von 14:00 - 16:00 Uhr
Herrn Jackisch (02236/701-322) dienstags von 14:00 - 16:00 Uhr
Es wird gebeten, die Terminsetzungen der Vollziehungsbeamten zu beachten.
Einzahlungen können ausnahmsweise auch in bar in Zimmer 507 geleistet werden. Es kann jedoch nur passend mitgebrachtes Geld angenommen werden!
Bei städtischen Forderungen erhalten Sie Auskünfte in der Stadtkasse; nähere Auskünfte zu Forderungen von anderen Behörden erhalten Sie bei diesen.
Stundungsanträge (Ratenzahlung etc.) sind ausnahmslos an die Dienststelle oder Behörde zu richten, die den städtischen Vollstreckungsdienst zum Einzug der Forderung beauftragt hat.


