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Ortsrecht

Auf dieser Seite befinden sich die Satzungen und Verordnungen des Ortrechts.

Das Ortsrecht (auch: Gemeinderecht, Kommunalrecht, Stadtrecht) ist das Recht der Kommunalverwaltung - im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung - bestimmte gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Auch die Sammlung der jeweiligen Satzungen und Verordnungen einer Kommune wird das Ortsrecht genannt.

Wenn Sie Fragen zu einem bestimmten Verwaltungsbereich haben, folgen Sie bitte dem Link Bereiche A-Z unter Verwaltung.





























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Kontakt

Stadt Wesseling
-Der Bürgermeister-
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling

Ansprechpartner:
Dirk Meerwein
Neues Rathaus,
6.Etage, Zi. 605
Telefon: 02236/701-276
Telefax: 02236/701-6276
E-Mail:
dmeerwein@wesseling.de

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Montag, Mittwoch, Donnerstag:
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Freitag:
07:30 Uhr - 12:30 Uhr