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Ortsrecht

Auf dieser Seite befinden sich die Satzungen und Verordnungen des Ortrechts.

Das Ortsrecht (auch: Gemeinderecht, Kommunalrecht, Stadtrecht) ist das Recht der Kommunalverwaltung - im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung - bestimmte gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Auch die Sammlung der jeweiligen Satzungen und Verordnungen einer Kommune wird das Ortsrecht genannt.

Wenn Sie eine Frage an einen bestimmten Verwaltungsbereich haben, die jedoch nicht die Satzungen betrifft, folgen Sie bitte dem Link Bereiche A-Z unter Verwaltung.


























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