Lärmaktionsplan Wesseling
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 30.03.2011 die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Aufstellung der 1. Stufe des Wesselinger Lärmaktionsplanes beschlossen.
Lärmaktionspläne sind auf Grundlage der sogenannten "Umgebungslärmrichtlinie" der Europäischen Union aufzustellen, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu reduzieren und der Entstehung neuer Lärmkonflikte vorzubeugen.
Die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht ist durch die Einführung der §§ 47 a-f in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erfolgt. Gemäß § 47 d Abs.3 BImSchG ist die Öffentlichkeit bei der Aufstellung der Lärmaktionspläne zu beteiligen.
Gegenstand der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung in Wesseling sind Lärmbelastungen durch Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr sowie durch Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 60.000 Zügen pro Jahr.
Der Entwurf des Wesselinger Lärmaktionsplanes wird vom 26.04.2011 bis einschließlich 27.05.2011 bei der Stadt Wesseling, Neues Rathaus, 3. Obergeschoss, Foyer, während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Dienstag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Freitag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Stufe des Wesselinger Lärmaktionsplanes schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Wesseling abgegeben werden.



