Aktuelle Inzidenzen
NRW-Portal: Anzahl der Neuinfektionen, der Quarantänefälle und der 7-Tage-Inzidenz in NRW und u.a. dem Rhein-Erft-Kreis
Aktuelle Regelungen
Alle NRW-Corona-Regeln im Überblick
Seit 3. April 2022 Aufhebung fast aller Schutzmaßnahmen
Seit dem 3. April 2022 sind in NRW alle bisherigen Coronaschutzmaßnahmen weggefallen und es gilt jetzt das bundesweite Infektionsschutzgesetz mit folgenden grundlegenden Regeln (§ 28a):
Basisschutz für vulnerable Gruppen (Masken / Tests)
Ein Basisschutz zielt vor allem auf den Schutz vulnerabler Gruppen. Dazu gehören Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens, in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften sowie Testpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Schulen und Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen.
Maskenpflicht im ÖPNV
Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr bleibt bestehen sowie im Luft- und Personenfernverkehr.
Hotspot-Regeln
In Hotspots, also in Regionen mit bedrohlicher Infektionslage, können zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Maskenpflichten, Abstandsgebote, Nachweispflichten oder Hygieneauflagen angeordnet werden. Das IfSG schreibt konkret benannte Gebiete vor, sogenannte Gebietskörperschaften. Bei einer flächendeckend bedrohlichen Infektionslage kann dies auch ein komplettes Bundesland sein. Diese sog. Hotspot-Regeln können von einem Landesparlament beschlossen werden, wenn eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten droht.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium (Öffnet in einem neuen Tab)
Rechtsverordnungen, Erlasse und Verfügungen
Downloads
- Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)PDF-Datei301,41 kB
- Corona SchutzVO Anlage 1 ab 03 04 2022.pdfPDF-Datei282,66 kB
- Coronaschutz VO Anlage 2 vom 03 04 2022PDF-Datei189,02 kB
- Test- und Quarantäneverordnung zur CoronaSchVOPDF-Datei340,49 kB
- Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVOPDF-Datei138,08 kB
- Einreise-Regelungen Corona (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontaktnachverfolgung: Rhein-Erft-Kreis stellt auf digitale Benachrichtigungen um
Der Rhein-Erft-Kreis setzt bei der Kontaktnachverfolgung ab sofort auf digitale Mittel. Über PCR-Testung bestätigte Neuinfizierte erhalten statt eines Anrufs ab sofort im Regelfall eine SMS. Damit setzt der Kreis auf mehr Eigenverantwortung
der Bürgerinnen und Bürger. Wichtig: sämtliche digitalen Nachrichten erfolgen vom Absender Climedo.
Alle Informationen finden Sie auch im Corona-Portal des Kreises:
www.rhein-erft-kreis.de/coronavirus (Öffnet in einem neuen Tab)
Ergänzende Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW unter folgendem Link:
www.mags.nrw (Öffnet in einem neuen Tab)
Informationen zu Corona-Impfungen
Das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises bietet in Zusammenarbeit mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und den Stadtverwaltungen Impfungen dezentral gegen Corona und ohne Terminvereinbarung an.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Rhein-Erft-Kreises unter
www.rhein-erft-kreis.de. (Öffnet in einem neuen Tab)
Zu Ihrem Impftermin sollten Sie folgende Bögen bereits ausgefüllt mitbringen:
- Aufklärungsmerkblatt für die Impfung mit mRNA-Impfunge (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anamnesebogen für die Impfung mit mRNA-Impfstoff (Öffnet in einem neuen Tab)
oder - Aufklärungsmerkblatt für die Impfung mit Vektor-Impfstoff (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anamnese und Einwilligungserklärung für die Impfung mit Vektor-Impfstoff (Öffnet in einem neuen Tab)
Allgemeine Informationen zur Corona-Impfung erhalten Sie unter
www.land.nrw (Öffnet in einem neuen Tab)
Wo kann ich mich testen lassen?
Eine Übersicht der Testangebote im Rhein-Erft-Kreis ist auf www.rhein-erft-kreis.de/coronavirus (Öffnet in einem neuen Tab) zusammengestellt.
Teststellen in Wesseling:
- Testzentrum des Rhein-Erft-Kreises in Wesseling (Industriestraße 53)
Drive In: Ohne Termin möglich. - Drive-In Testcenter Wesseling (Vorgebirgsstraße 6a im Gewerbegebiet Rheinbogen)
Anmeldung nicht erforderlich
Termin-Reservierung möglich unter www.driveinwesseling.de (Öffnet in einem neuen Tab) - Testcenter Wesseling (Alfons-Müller-Platz 3)
Anmeldung nicht erforderlich
Termin-Reservierung möglich unter www.testcenterwesseling.de (Öffnet in einem neuen Tab) (Öffnet in einem neuen Tab) - Teststelle Wesstest (Westring 4 / im Marktkauf)
Online-Terminbuchung unter www.wesstest.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Test auch ohne Anmeldung möglich (Öffnet in einem neuen Tab) - Kronen-Apotheke (Kronenweg 82)
Online-Terminbuchung unter www.kroapo.de (Öffnet in einem neuen Tab) - Praxis Dr. Schaffran (St.-Thomas-Weg 25)
Anmeldung unter 02236/923046
Testungen für Patient*innen der Praxis - Kinderärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. Selke und Dr. Dolfen (Flach-Fengler-Straße 120)
Termine nach telefonischer Voranmeldung unter 02236 83143. Testungen für Patient*innen der Praxis. - Praxis Aylin Urmersbach (Kronenweg 82)
Telefonische Anmeldung unter 02236 48617
Corona Stabstelle
Seit der Pandemie hat unser Rheinforum einen neuen Zweck. Als sich der Krisenstab der Stadt noch persönlich traf, tagte er dort im großen Saal. Selbstverständlich auch da schon auf Abstand. Der kleine Krisenstab, der sich aus dem Verwaltungsvorstand, dem Leiter der Feuerwehr und dem Leiter des Ordnungsamts zusammensetzt, tagte im oberen Stockwerk im dort eingerichteten Stabsbüro. Auch wenn die Stäbe sich längst virtuell treffen, ist im Stabsbüro aber keine Ruhe eingekehrt; im Gegenteil.
Seit dem 20. März 2020 ist dort die Stabsstelle Corona beheimatet. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Verwaltung, von der Feuerwehr und vom Rettungsdienst unterstützen von dort aus das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises und unser eigenes Ordnungsamt. Die Stabsstelle ist auch Ansprechpartnerin für die Kolleginnen und Kollegen aus der Stadtverwaltung in Sachen Tests, Quarantäne usw. Unsere Stabsstelle hält ständigen Kontakt zum Lagezentrum Gesundheit des Kreises.
Altes und Neues Rathaus
Corona: 3G-Regelung für Rathäuser wird aufgehoben – Besuch des Bürgeramts wieder ohne Termin
Ab Montag, den 04. April, ist der Zugang zum Neuen und zum Historischen Rathaus der Stadt Wesseling wieder ohne 3G-Nachweis möglich. Die Maskenpflicht und die bekannten AHA-Regeln gelten weiterhin. Für den Besuch beim Bürgeramt ist keine Terminvereinbarung mehr notwendig. Für alle anderen Ämter ist wie bisher vorab ein Termin zu vereinbaren.
Bürger*innen wenden sich bitte telefonisch oder per Mail an ihre Ansprechpartner*innen, um einen Termin zu vereinbaren. Nach wie vor ist es natürlich sinnvoll, alle Anliegen, die kontaktlos geklärt werden können, auch kontaktlos zu lösen. Bei der Suche nach den richtigen Ansprechpartner*innen hilft gern die Information unter 02236 701-0 oder die Webseite der Stadt unter www.wesseling.de
Der Eingang des Historischen Rathauses bleibt geschlossen. Terminlich angekündigte Besucher*innen werden von den Mitarbeiter*innen am Eingang abgeholt.
Trauungen und Beisetzungen
Standesamtliche Trauungen
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt der Stadt Wesseling: 02236 / 701-220 oder -221
Bei der Eheschließung können neben dem Brautpaar, eigene im Haushalt lebende Kinder, zwei Trauzeug*innen und, falls erforderlich, eine Dolmetscher*in zugelassen werden. Zusätzlich sind 16 weitere Personen bei der Trauung zugelassen. Diese müssen vorab angemeldet werden.
Beisetzungen
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt der Stadt Wesseling: 02236 / 701-220 oder -221
Der Zugang zu den Trauerhallen ist wie folgt begrenzt:
Friedhof Berzdorf: 40 Personen
Friedhof Hubertusstraße: 40 Personen
Friedhof Friedensweg: 38 Personen
Friedhof Römerstraße: keine Personen
Friedhof Urfeld: 15 Personen
Friedhof Keldenich: 40 Personen
Personen, die sich aufgrund der Zugangsbeschränkung nicht in der Trauerhalle aufhalten können, können die Trauerfeier auf den Freiflächen vor den Trauerhallen verfolgen. Die Stadt stellt die Mikrofonanlagen gern zur Verfügung.
In den Trauerhallen können nur die vorhandenen Sitzplätze in Anspruch genommen werden. Stehplätze entfallen.
In den Trauerhallen ist eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen!
Die Kontrolle der Einhaltung der o.g. Regelungen obliegt den Bestattern.
Alle getroffenen Maßnahmen dienen dem Schutz der Trauernden, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Bestattungsunternehmen und der Stadt.
Schulen
Aktuelle Informationen finden Sie auf den Internetseiten des NRW-Schulminsteriums: www.schulministerium.nrw.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Kitas und Kindertagespflege
Weitere Informationen zu aktuellen Regelungen zur Kindertagesbetreuung in NRW finden Sie auf den Seiten des NRW-Ministeriums: www.mkffi.nrw (Öffnet in einem neuen Tab)
Seniorinnen und Senioren
Seniorinnen und Senioren, die allein leben und Hilfe im Alltag benötigen, können sich an die städtische Fachberatungsstelle wenden.
Kontakt
Ort
Stabsstelle Senioren
An St. Germanus 11
50389 Wesseling
Zeiten
Montag bis Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung!