Der Verfahrenslotse der Stadt Wesseling berät, unterstützt und begleitet junge Menschen aus Wesseling im Alter von 0 bis 26 Jahren sowie deren Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte bei
- ersten auftretenden Schwierigkeiten durch eine potenzielle (drohende) Behinderung des Kindes
- der Antragstellung und Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe
- der Erschließung weiterer möglicher Hilfen und Ansprüche
Die Beratung und Unterstützung durch den Verfahrenslotsen kann dabei sowohl vor der Beantragung möglicher Hilfen als auch während bereits gewährter bzw. laufender Hilfen in Anspruch genommen werden.
Eine weitere Aufgabe des Verfahrenslotse ist die Unterstützung der Stadt Wesseling bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in ihre Zuständigkeit.
Ort
Der Ort der Beratung richtet sich nach den Bedürfnissen der zu beratenden Person.
So kann die Erstberatung im persönlichen Gespräch an unterschiedlichen Orten oder auch per Videokonferenz, Telefon, E-Mail oder Post stattfinden.
Rechtsanspruch
Es besteht ein Rechtsanspruch auf eine unabhängige Beratung durch den Verfahrenslotsen.
Rechtsgrundlage
§ 10 b Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
Kosten
Das Beratungs- und Unterstützungsangebot des Verfahrenslotsen ist kostenfrei.