Corona: Informationen für Unternehmen
- Übersicht über alle NRW-Corona-Regeln
- Ab 19. April gilt die Notbremse im Rhein-Erft-Kreis ohne Ausnahme
- Rechtsverordnungen, Erlasse und Verfügungen
- Stabstelle "Corona" in Wesseling
- Corona-Testungen im Rhein-Erft-Kreis
- Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Unternehmen
- Steuererleichterungen auf Antrag
- Wichtige Links für Unternehmen
- Wesselinger Lieferdienste
- Allgemeine Informationen zum Coronavirus
Landesregierung NRW - Die wichtigsten Infos zum Corona-Virus
Übersicht über alle NRW-Corona-Regeln
Alle aktuellen Corona-Regeln finden Sie auf der Seite des NRW Gesundheitsministeriums.
Im Rhein-Erft-Kreis gilt ab Montag, 19. April 2021, die sogenannte Corona-
Notbremse nach §16 der Coronaschutzverordnung - ohne Ausnahme. Das entschied Landrat Frank Rock nach intensiven Beratungen mit den Bürgermeister*innen der zehn kreisangehörigen Kommunen sowie den Landräten und Oberbürgermeister*innen im Regierungsbezirk Köln.
Die bisherige Allgemeinverfügung, die das Betreten von Geschäften und Einrichtungen unter Auflagen und mit tagesaktuellem Corona-Schnelltest ermöglichte, läuft am 18. April aus und soll nicht verlängert werden. Für die Einzelhandelsgeschäfte bedeutet das eine Umstellung vom „Click&Meet-Verfahren“ zurück zum „Click&Collect-Verfahren“.
Unter folgendem Link hat das NRW-Gesundheitsministerium in einer Tabelle alle Regeln dargestellt. Für den Rhein-Erft-Kreis gilt damit ab Montag, 19. April, die mittlere Spalte „7-Tages-Inzidenz über 100 - ohne Testoption“ : www.mags.nrw
Land genehmigt Wesselinger Verschärfungen – Erweiterte Maskenpflicht, Alkohol-, Picknick- und Grillverbot gelten ab dem 01. April
Der Krisenstab der Stadt Wesseling hat per Allgemeinverfügung eine Erweiterung der Maskenpflicht sowie ein Alkohol-, Picknick- und Grillverbot erlassen. Die Zustimmung des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales liegt vor. Die Allgemeinverfügung gilt – ebenso wie die aktuelle Coronaschutzverordnung – bis zum 26. April. Der Kommunale Ordnungsdienst verschärft seine Kontrollen.
- ab 16.04.2021: Allgemeinverfügung der Stadt Wesseling mit örtlichen Anpassungen PDF-Datei, 148,4 KB
- ab 16.04.2021: Anlage zur Allgemeinverfügung der Stadt Wesseling PDF-Datei, 827,81 KB
- ab 19.04.2021 bis 26.04.2021: Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) PDF-Datei, 207,11 KB
- ab 07.04.2021 bis 18.04.2021: Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) PDF-Datei, 200,99 KB
- ab 11.04.2021 bis 21.04.2021: Quarantäneverordnung zur CoronaSchVo PDF-Datei, 160,89 KB
- 29.03.2021 bis 18.04.2021: Allgemeinverfügung Rhein-Erft-Kreis PDF-Datei, 101,43 KB
- Beschluss 22.03.2021: Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2021 PDF-Datei, 67,66 KB
- Handreichung zu Hygiene- und Infektionsstandards zur CoronaSchVo seit 01.03.2021 PDF-Datei, 431,93 KB
- 14.04.2021 bis 30.06.2021: Zweite Änderungsverordnung Arbeitschutzverordnung PDF-Datei, 239,24 KB
- 12.03.2021 bis 30.04.2021: Erste Änderungsverordnung Arbeitsschutzverordnung vom 22.01.2021 PDF-Datei, 279,48 KB
- 22.01.2021: Corona Arbeitsschutzverordnung PDF-Datei, 320,75 KB
Stabstelle "Corona" in Wesseling
Seit der Pandemie hat unser Rheinforum einen neuen Zweck. Als sich der Krisenstab der Stadt noch persönlich traf, tagte er dort im großen Saal. Selbstverständlich auch da schon auf Abstand. Der kleine Krisenstab, der sich aus dem Verwaltungsvorstand, dem Leiter der Feuerwehr und dem Leiter des Ordnungsamts zusammensetzt, tagte im oberen Stockwerk im dort eingerichteten Stabsbüro. Auch wenn die Stäbe sich längst virtuell treffen, ist im Stabsbüro aber keine Ruhe eingekehrt; im Gegenteil.
Seit dem 20. März 2020 ist dort unsere Stabsstelle Corona beheimatet. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Verwaltung, von der Feuerwehr und vom Rettungsdienst unterstützen von dort aus das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises und unser eigenes Ordnungsamt. Sie ermitteln die Kontakte von positiv auf COVID 19 Getesteten und bereiten die Kontaktlisten für das Gesundheitsamt vor. Wenn es Indexfälle in Kitas und Schulen gibt, organisiert die Stabsstelle gemeinsam mit dem Gesundheitsamt, den Kita- und Schulleitungen die Quarantänemaßnahmen wie zum Beispiel die Tests. Die Stabsstelle ist auch Ansprechpartnerin für die Kolleginnen und Kollegen aus der Stadtverwaltung in Sachen Tests, Quarantäne usw. Da die Stabsstelle die Kontakte der positiv Getesteten zusammenstellt und auch nach Querverbindungen sucht, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort auch diejenigen, die ein Auge darauf haben, ob sich in unserer Stadt Hotspots herauskristallisieren. Bisher ist das nicht der Fall.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rheinforum arbeiten mit großem Einsatz daran, die Abläufe möglichst straff, die Informationen möglichst lückenlos und damit die Ansteckungsketten möglichst kurz zu halten. Denn je schneller eine Quarantäne ausgesprochen wird, desto weniger weitere Ansteckungen sind möglich. Um dies zu erreichen, werden die entsprechenden Verfügungen nicht per Post, sondern persönlich zugestellt. Unsere Stabsstelle hält zudem ständigen Kontakt zum Krisenstab des Kreises.
Für Sie besonders wichtig ist sicher die Corona-Hotline der Stadt, die Sie unter 02236 701-550 erreichen. Auch diese wird in unserer Stabsstelle betreut und ist sieben Tage die Woche, 24 Stunden besetzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten Ihre Fragen zu Impfungen, Test, Quarantäne usw. Bei konkreten Fragen zu Ihrem Krankheitsverlauf können sie selbstverständlich nicht weiterhelfen. Da wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
Diese Durchwahl ist ausschließlich für Corona-Fragen zu nutzen. Fragen nach Reisepässen, Gelben Säcken und Terminen im Rathaus halten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeit unnötig von ihrer eigentlichen und so wichtigen Aufgabe ab. Die Verwaltung erreichen Sie unter der 02236 701-0, das Standesamt unter 02236 701-220 oder -221 und das Bürgeramt unter 02236 701-207 bis -211.
Corona-Testungen im Rhein-Erft-Kreis
Wo kann ich mich testen lassen?
In Wesseling gibt es bisher fünf Stellen, an denen ein kostenloser sogenannter „Bürgertest“ möglich ist. Eine Übersicht der Testangeboten im Rhein-Erft-Kreis ist auf www.rhein-erft-kreis.de/coronavirus zusammengestellt.
Testzentrum Wesseling (Industriestraße 53)
Montag bis Freitag: 08 bis 18 Uhr
Samstag: 08 bis 16 Uhr
Sonntag: 08 bis 16 Uhr
Drive In: Ohne Termin möglich Insbesondere vormittags (speziell montags und freitags) ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Gründonnerstag, Karfreitag und Ostermontag: 08-18 Uhr
Karsamstag bis Ostersonntag: 08-16 Uhr
Kronen Apotheke (Kronenweg 82): Anmeldung nur über www.kroapo.de
Praxis Dr. Schaffran (St.-Thomas-Weg 25): Anmeldung unter 02236/923046, Testungen für Patient*innen der Praxis
Kinderärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. Selke und Dr. Dolfen (Flach-Fengler-Straße 120): Termine nach telefonischer Voranmeldung unter 02236 83143
Praxis Aylin Urmersbach (Kronenweg 82): Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, Montag und Donnerstag 15 bis 18 Uhr, um telefonische Anmeldung unter 02236 48617 wird gebeten.
- Hilfspaket "Neustarthilfe": Soloselbstständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen können, können einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten.
Weitere Informationen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
- Die Überbrückungshilfe III kann seit dem 10. Februar beantragt werden. Die Antragstellung kann für Nicht-Soloselbstständige ausschließlich durch einen vom Antragsteller*in beauftragten Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in, vereidigten Buchprüfer*in oder Rechtsanwält*in erfolgen.
Weitere Informationen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de - "Novemberhilfe"
Dies sind finanzielle Hilfen für Betriebe, die von der Schließung ab November betroffen sind. Die Antragstellung erfolgt über die Plattform der Überbrückungshilfe. Sie erfolgt im Regelfall durch Steuerberater*innen Wirtschaftsprüfer*innen, vereidigte Buchprüfer*innen oder Rechtsanwält*innen. Soloselbstständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter gewissen Voraussetzungen direkt antragsberechtigt, also ohne die Einschaltung von prüfenden Dritten.
Das Bundesfinanzministerium hat alle wichtigen Fragen und Antworten zur "Novemberhilfe / Dezemberhilfe" zusammengestellt: www.bundesfinanzministerium.de
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Grundsicherung für Soloselbstständige
Im Newsletter der IHK Köln vom 13.11.2020 wird über die verbesserten Möglichkeiten zur Beantragung der "Grundsicherung für Soloselbstständige" berichtet: "Außerdem werden die Bedingungen verbessert, zu denen Soloselbständige Grundsicherung beantragen können. Neu ist unter anderem ein Freibetrag für die Altersvorsorge. Hierfür können Soloselbständige künftig für jedes Jahr der Selbständigkeit 8.000 Euro geltend machen. Sie müssen sich außerdem nicht mehr für die Arbeitsvermittlung bereithalten, wenn sie dies nicht selbst wünschen. Zudem ist klargestellt worden, dass Betriebsvermögen nicht angerechnet wird, wenn dieses der Fortsetzung der Selbständigkeit dient. Ansprechpartner zu diesem Thema ist die Agentur für Arbeit..."
Unter dem Link der Agentur für Arbeit finden Sie auch die Hotline-Nummer für Selbstständige.
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Förderprogramm MID "Mittelstand Innovativ & Digital"
Das Land NRW hat mit diesem Förderprogramm das Vorgängerprogramm Mittelstand.innovativ! weiter entwickelt, mit dem viele KMU ihre Prozesse, Produkte und Dienstleistungen schrittweise digitalisieren konnten. Dazu stockt das Land die Fördersumme der bereits bekannten Innovationsgutscheine auf bis zu 40.000 Euro auf.
Ausführliche Informationen finden Sie hier: www.wirtschaft.nrw
Beratung zu dem Programm:
Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH, David Eßer: www.wfg-rhein-erft.de
IHK Köln: www.ihk-koeln.de
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KfW-Schnellkredit für den Mittelstand
Weitere Informationen www.kfw.de
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NRW-Soforthilfe 2020 (ausgelaufen / Abrechnung läuft noch)
Weitere Informationen www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
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Liquiditätsengpässe können durch Kredite der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen oder des Landesbürgschaftsprogramms überbrückt werden.
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Weitere Sonderprogramme der Bundesregierung für Unternehmen werden bei der KfW-Bank aufgelegt.
Zusätzlich steht das NRW.Bank-Service-Center für Fragen unter 0211 / 917414800 zur Verfügung.
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Kurzarbeitergeld kann zur Sicherung der Mitarbeitenden bei vorübergehenden Arbeitsausfällen aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses beitragen. Die Bundesagentur für Arbeit informiert und berät hierzu umfassend.
Wochentags von 9 bis 16 Uhr berät auch die Regionalagentur Region Köln über die Grundvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld: 0221 / 35 50 11 - 77 und 0221 / 35 50 11 - 55
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Von Quarantäne betroffene Unternehmen können eine Entschädigung für betroffene Beschäftigte (Personalkosten) beim Landschaftsverband Rheinland beantragen.
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Künstlersozialkasse
Weitere Informationen www.kuenstlersozialkasse.de
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Informationen für Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen
Weitere Informationen www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus
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Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt
Weitere Informationen www.bmjv.de
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Informationen für Minijob-Arbeitgeber
unter www.minijob-zentrale.de
Steuererleichterungen auf Antrag
Auf den Seiten der Finanzverwaltung NRW finden Sie ausführliche Informationen über Steuererleichterungen in Zeiten von Corona sowie die entsprechenden Antragsformulare:
Wichtige Links für Unternehmen
Wirtschaftsministerium NRW
www.land.nrw
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
www.mags.nrw
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
www.bzga.de
Bundesregierung
www.bundesregierung.de
Industrie- und Handelskammer zu Köln
www.ihk-koeln.de
Handwerkskammer zu Köln
www.hwk-koeln.de
Kreishandwerkerschaft Rhein-Erft
https://www.handwerk-rhein-erft.de/infos-corona/
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
www.dehoga-nrw.de
Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH
www.wfg-rhein-erft.de
Handelsverband Deutschland HDE
www.einzelhandel.de
EHDV Einzelhandelsverband NRW Aachen / Düren / Köln
www.ehdv.de
Künstlersozialkasse
www.kuenstlersozialkasse.de
Allgemeine Informationen zum Coronavirus
Das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises informiert über die aktuelle Situation im Rhein-Erft-Kreis und welche Maßnahmen bei einem Verdachtsfall zu treffen sind.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert über wichtige Hygienemaßnahmen.
Das Robert-Koch-Institut gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen zu dem Coronavirus.