Direktvergabe
Die Stadt Wesseling ist gem. § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen Aufgabenträgerin für den öffentlichen Personennahverkehr und zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Straße und Schiene.
Sie beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste auf ihrem Zuständigkeitsgebiet. Hierzu hat sie im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (tenders electronic daily, „Ted“) eine Vorabbekanntmachung veröffentlicht, die u.a. auf die hier abrufbaren Dokumente verweist.