Bei der Landtagswahl bestimmen die Wählerinnen und Wähler, welche Parteien und Abgeordnete in den Landtag einziehen. Wählende haben dabei zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste.
Mit der Erststimme wählen Sie eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus Ihrem Wahlkreis. Wer die meisten Stimmen erhält, kommt in den Landtag (Direktmandat). Insgesamt gibt es 128 Wahlkreise in Nordrhein-Westfalen und somit 128 Direktmandate im Landtag. Mit der Zweitstimme wählen Sie eine Partei. Die Zweitstimme entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Landtag erhält.
Weitere Informationen und rechtliche Grundlagen zur Landtagswahl 2022 stehen auf der Internetseite des Ministeriums für Inneres u. Kommunales und des Landtags NRW zur Verfügung.