Das Amt des Bürgermeisters
Der Bürgermeister wird normalerweise für die Dauer von fünf Jahren gewählt. In diesem Jahr wird er für die Dauer von 8 Jahren gewählt, da der letzte Bürgermeister Erwin Esser sein Amt krankheitsbedingt frühzeitig ablegen musste. Der Bürgermeister ist Repräsentant der Stadt Wesseling und Vorsitzender des Stadtrates.
Darüber hinaus ist er Chef der Stadtverwaltung und der gesetzliche Vertreter der Stadt in Rechts- und Verwaltungsgeschäften.
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Wahlbüro
Das Wahlbüro im Neuen Rathaus am Alfons-Müller-Platz (Raum 25, EG) ist ab Mittwoch, den 02. November, wieder geöffnet.
Die Wahlunterlagen derjenigen Briefwählerinnen und -wähler, die den Wunsch auf Briefwahl auch für die Stichwahl bereits bei der ersten Wahl vermerkt haben, sind schon heute in die Post gegangen.
Für die Wahl im Wahllokal gilt die Wahlbenachrichtigung zur Wahl am 30. Oktober, auf der auch der Stichwahltermin bereits vermerkt war. Deshalb wurden die Wahlbenachrichtigungen in den Wahllokalen nicht wie sonst einbehalten. Im Wahllokal reicht wie üblich aber auch der Personalausweis als Nachweis.
Briefwahlbüro
Wer die Briefwahl schriftlich, persönlich oder online (Öffnet in einem neuen Tab) beantragt und die Briefwahlunterlagen Zuhause hat, muss den Wahlbrief so rechtzeitig in die Post geben, dass er bis Samstag, den 12. November, bei der Stadtverwaltung eingeht. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, Wahlbriefe direkt in den Briefkasten am Neuen Rathaus einzuwerfen. Berücksichtigt werden ausschließlich Wahlbriefe, die bis zum Wahltag um 16 Uhr eingegangen sind.
Ab Mittwoch, den 02. November, ist das Wahlbüro im Neuen Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 25, zu folgenden Zeiten geöffnet:
montags: 7.30 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr
dienstags: 7.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
mittwochs: 7.30 – 12 Uhr
donnerstags: 7.30 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr
freitags: 7.30 – 12.30 Uhr
Am Freitag vor der Wahl ist das Wahlbüro durchgehend von 07.30 bis 18 Uhr geöffnet.
Briefwahl beantragen!
Verhindert am Wahltag
Für Bevollmächtigte von Personen, die aufgrund einer plötzlichen Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, ist das Wahlbüro am Samstag vor der Stichwahl (12. November) in der Zeit von 10 bis 12 Uhr und am Stichwahlsonntag in der Zeit von 8 bis 15 Uhr geöffnet. Hier kann dann ein Wahlschein ausgestellt werden, mit dem die betroffene Person noch per Briefwahl an der Bürgermeister-Stichwahl teilnehmen kann. Voraussetzung ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes, aus dem hervorgeht, dass es sich um eine plötzliche Erkrankung handelt, die es der oder dem Betroffenen unmöglich macht, den Wahlraum aufzusuchen. Auch muss die beantragende Person eine Vollmacht zur Beantragung des Wahlscheins vorlegen. Für Fragen steht das Wahlbüro in der oben genannten Zeit unter der Telefonnummer 02236/701-372 zur Verfügung.