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Stadt Wesseling

Ortsrecht

Das Ortsrecht (auch: Gemeinderecht, Kommunalrecht, Stadtrecht) ist das Recht der Kommunalverwaltung - im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung - bestimmte gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen.

Gemäß §7 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) können die Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen.

Die Sammlung der jeweiligen Satzungen und Verordnungen einer Kommune wird als Ortsrecht (auch: Gemeinderecht, Kommunalrecht, Stadtrecht) bezeichnet.

Die wichtigsten Grundlagen des Wesselinger Ortsrechts sind auf den folgenden Seiten nach Themenbereichen sortiert:

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • pixabay
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