Die Kampagne, die Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Alkoholmissbrauchs schützen möchte, existiert bereits seit über 20 Jahren und hat an Wichtigkeit nichts verloren: „Keine Kurzen für Kurze“. Das heißt vor allem: keine Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren, keine Spirituosen und Alkopops an Jugendliche unter 18!
Auch in diesem Jahr werden Stadtverwaltung und Polizei in Wesseling an den Karnevalstagen die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes überprüfen und Kontrollen vornehmen. Zur gezielten Vorbeugung und Vermeidung von Alkoholmissbrauch werden alle Gewerbetreibenden aufgefordert, die Bestimmungen bei der Abgabe von Alkohol strikt einzuhalten.
Wenn Kinder und Jugendliche Alkohol konsumieren, wird oft unterschätzt, dass sie sich in einer Entwicklungsphase befinden. Sie wollen ihre Grenzen austesten und ihre Position in der Gesellschaft finden. Maß zu halten gehört oft ebenso wenig dazu, wie der vermeintliche Verzicht auf den Spaßfaktor Alkohol.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind angewiesen, festgestellte Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes unnachsichtig zur Anzeige zu bringen und mit der notwendigen Härte zu ahnden. Die Polizei und die Stadt Wesseling appellieren an die aktiven Zugteilnehmerinnen und -teilnehmer, während der Dauer des Zuges auf Alkohol zu verzichten und vor allem darauf zu achten, dass Alkoholausschank an die Zuschauerinnen und Zuschauer am Straßenrand, insbesondere an Jugendliche und Heranwachsende, unterbleibt. Die Stadt bittet alle Wesselinger Jecken, mit gutem Beispiel voranzugehen und Kindern und Jugendlichen vorzuleben, dass Fastelovend auch ohne Alkohol Spaß macht.