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Stadt Wesseling

PM - 11.08.2022: Erhöhung der Grundsteuer B: Neue Bescheide kommen Ende August

Die Stadt Wesseling verschickt ab dem 22. August neue Bescheide zur Grundsteuer B. Diese weisen die Differenz zwischen der ursprünglich im laufenden Jahr gezahlten und der nach der Erhöhung fälligen Summe aus.

Der Rat der Stadt Wesseling hat am 24. Mai 2022 den städtischen Haushalt für die Haushaltsjahre 2022/23 beschlossen. Für die Stadt ergab sich ein Haushaltsdefizit von rund 13,6 Mio. Euro für 2022 und rd. 10,2 Mio. Euro für 2023, das die Verwaltung und den Rat zwang, als eine von mehreren Konsolidierungsmaßnahmen den Hebesatz der Grundsteuer B um 100 Punkte auf 595 Punkte zu erhöhen. Durch diese Erhöhung nimmt die Stadt ca. 1,4 Mio. Euro mehr ein. Mit einem Hebesatz von 595 v.H. klettert die Stadt Wesseling im interkommunalen Vergleich innerhalb des Rhein-Erft-Kreises vom unteren Bereich ins Mittelfeld. 

Kontakt für Fragen: Herr Greil, Kommunale Abgaben, 02236 701-289,  ngreilwesselingde

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