Der Rat der Stadt Wesseling hat am 23. April dieses Jahres den städtischen Haushalt für die Haushaltsjahre 2024/25 beschlossen. Für die Stadt ergab sich ein Haushaltsdefizit von rund 42,7 Mio. Euro für 2024 und rund 28,2 Mio. Euro für 2025, was die Verwaltung und den Rat zwang, Konsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Der neue Schulcampus mit dem Käthe-Kollwitz-Gymnasium und einer neuen Gesamtschule, Erweiterungen und Sanierungen an allen Grundschulen, die Schaffung von mehr Kita-Plätzen, hohe Mieten für temporäre Provisorien an Kitas und Schulen, die wachsenden Bauunterhaltungskosten angesichts des Sanierungsstaus an den städtischen Gebäuden: Enorme Ausgaben kommen in den nächsten Jahren auf die Stadt zu. Deshalb sind die Erhöhungen der Gewerbesteuer sowie der Grundsteuer A und B zwingend notwendig.
Da der Haushalt für Jahre 2024 und 2025 mit einer Anhebung der Hebesätze im Laufe des Jahres beschlossen und genehmigt wurde, verschickt die Stadt Wesseling ab Mitte August neue Bescheide zur Gewerbesteuer und ab Anfang September neue Bescheide zur Grundsteuer A und B. Diese weisen die Differenz zwischen der im laufenden Jahr gezahlten und der nach der Erhöhung fälligen Steuer aus.
Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde um 200 Punkte auf 795 Punkte zu erhöht. Das bedeutet für Wesselinger Bürgerinnen und Bürger etwa ein Drittel Mehrkosten. Durch diese Erhöhung nimmt die Stadt jährlich ca. 2,9 Mio. Euro mehr ein. Mit einem Hebesatz von 795 v.H. liegt die Stadt Wesseling im interkommunalen Vergleich innerhalb des Rhein-Erft-Kreises im Mittelfeld.
Ebenso wurde der Hebesatz der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe um 50 Punkte auf 300 Punkte erhöht. Durch diese Erhöhung nimmt die Stadt ca. 6.000 Euro mehr ein. Mit einem Hebesatz von 300 v.H. liegt die Stadt Wesseling im interkommunalen Vergleich innerhalb des Rhein-Erft-Kreises ebenfalls im mittleren Bereich.
Der Hebesatz der Gewerbesteuer wurde um 15 Punkte auf 475 Punkte erhöht. Durch diese Erhöhung nimmt die Stadt ca. 1,7 Mio. Euro mehr ein. Mit einem Hebesatz von 475 v.H. weist die Stadt Wesseling im interkommunalen Vergleich innerhalb des Rhein-Erft-Kreises den zweitniedrigsten Hebesatz aus.
Bei Fragen steht Herr Greil vom Amt für Finanzen und Liegenschaften der Stadt Wesseling unter 02236 701-289 oder ngreilwesselingde zur Verfügung.