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Stadt Wesseling

PM - 02.09.2024: Bausubstanz nicht mehr sicher: Schulschwimmbad ab dem 28. Oktober geschlossen – Schulschwimmen gesichert

Der Zustand der Bausubstanz nimmt der Stadt Wesseling die Entscheidung aus der Hand. Das Schulschwimmbad am Mühlenweg muss zum Ende der Herbstferien ab dem 28. Oktober bis auf Weiteres geschlossen werden. Schul- und Vereinsschwimmen sowie öffentliches Schwimmen und auch Frühschwimmen finden dann ausschließlich im Gartenhallenbad statt. Die Verwaltung berät aktuell den zukünftigen Belegungsplan mit den Schulen und den Vereinen. 

Bereits in der Diskussion um die Unterbringung von Geflüchteten im Schulschwimmbad im Frühjahr des Jahres hatte die Verwaltung auf den baulichen Zustand des Schulschwimmbades verwiesen und den weiteren Betrieb infrage gestellt. Im Rahmen der Debatte hatte der Stadtrat umso vehementer Analyseergebnisse und ein Gutachten eingefordert, um alle Möglichkeiten für einen Weiterbetrieb des Schulschwimmbades auszuloten. Eine Nutzung des Gebäudes als Unterkunft für Geflüchtete hat der Rat der Stadt im April abgelehnt.

Für die letzten abschließenden Untersuchungen durch die Sachverständigen wurde nun der Zeitraum der alljährlichen Revisionsarbeiten genutzt. Betonkernbohrungen in Beckenkörper und Decken ergaben so gravierende Schäden am Beton, dass ein Weiterbetrieb ausschließlich mit Sicherungsabstützungen um das Becken bis zum Ende der Herbstferien möglich ist. „Die Abstützungen wurden bereits eingebaut“, berichtet Bürgermeister Ralph Manzke. „So haben wir Zeit gewonnen, um einen möglichst verträglichen Übergang für die Schulen und Vereine zu schaffen und gemeinsam den Belegungsplan fürs Gartenhallenbad zu erarbeiten. Außerdem können in den Herbstferien so noch die Kurse des Kreissportbundes im Schulschwimmbad stattfinden. 

Danach wird sicher die politische Diskussion um eine Sanierung oder einen Neubau des Schulschwimmbades beginnen, sobald alle Zahlen für beide Varianten vorliegen. Klar ist nur: Das Schulschwimmbad ist so nicht mehr nutzbar.“

„Einschränkungen für Vereine, die Öffentlichkeit und private Anbieterinnen und Anbieter sind unvermeidbar“, kommentiert Beigeordnete Karolin Beloch. „Das Schulschwimmen wird mit oberster Priorität ins Gartenhallenbad übertragen. Das Schulschwimmen ist nicht nur eine Pflichtaufgabe, sondern auch ein großes Anliegen der Verwaltung und der Politik. Die Vereine werden sich zeitlich und in der Anzahl der Bahnen einschränken müssen, jedoch nach bisherigem Planungsstand ihre Trainingstage beibehalten können. Das Frühschwimmen kann, wenn auch in reduziertem Umfang, weiterhin angeboten werden. Auch freies Schwimmen für die Öffentlichkeit ist selbstverständlich weiterhin möglich.“

In der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit, Kultur und Partnerschaften am Mittwoch, den 18. September, erläutert das beauftragte Planungsbüro das Zustandsgutachten ausführlich. Im Schulausschuss am Donnerstag, den 26. September, berichtet die Verwaltung ebenfalls über den aktuellen Sachstand.

Das 1974 errichtete Schulschwimmbad am Mühlenweg wurde zuletzt im Jahr 2009 saniert. Die Sanierung umfasste dabei im Wesentlichen die Gebäudehülle und den Innenbereich des Sozialtraktes. Der Schwimmbeckenkörper selbst sowie die gesamte Badewassertechnik blieben dagegen im ursprünglichen Zustand. Insbesondere der Schwimmbeckenkörper wurde seit Inbetriebnahme nie umfassend ertüchtigt und ist somit weitestgehend im Originalzustand.

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