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Stadt Wesseling

PM - 10.09.2024: Niederschlagswassergebühr: Überprüfung der Grundstücke in Wesseling erforderlich

Damit die Entsorgungsbetriebe Wesseling (EBW) die Niederschlagswassergebühr passgenau berechnen können, müssen in Wesseling die Grundstücke überprüft werden, hierbei geht es vor allem um die versiegelten Flächen. Ab Mitte September werden die Schreiben mit Anhörungsbogen durch die EBW versandt.

Seit der letzten Erhebung können sich z.B. bauliche Änderungen bei den Grundstücken ergeben haben; außerdem wurden Neubaugebiete teilweise noch nicht erfasst. Die bestehende Gebühr wird an die heutigen Grundstücksverhältnisse angepasst.

Bei der Überprüfung werden in Zusammenarbeit mit einem Bonner Fachbüro anhand von Luftbildaufnahmen die versiegelten Flächen je Grundstück und mögliche Veränderungen mit einer Computersoftware ermittelt. Die Ergebnisse dieser Auswertungen werden den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern mit einem Anhörungsbogen zugesandt. Da bei den Auswertungen der Luftbilder Flächen von den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort etwas abweichen können, haben die Eigentümerinnen und Eigentümer die Möglichkeit, die bereits eingetragenen Angaben zu kontrollieren und Änderungen im Anhörungsbogen einzutragen. 

Der Anhörungsbogen ist ausschließlich bei Änderungswünschen von den Eigentümerinnen und Eigentümern zu unterschreiben und bis zum 31. Oktober an die Entsorgungsbetriebe Wesseling entweder postalisch oder per E-Mail an niederschlagswassergebuehrenwesselingde zurückzusenden. Werden Anhörungsbögen nicht zurückgesandt, gehen die Entsorgungsbetriebe Wesseling davon aus, dass die angesetzten Flächen zutreffen und die Gebühren entsprechend berechnet werden können.

Die Entsorgungsbetriebe Wesseling bieten den Eigentümerinnen und Eigentümern mit einer Telefonhotline und mehreren Bürgersprechstunden die Möglichkeit, sich über die Erhebung zu informieren und offene Fragen zu klären. Die Hotline ist von Freitag, den 27. September, bis Freitag, den 11. Oktober, montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter 0800 447 000 447 zu erreichen. Die Sprechstunden finden von Dienstag, den 08. Oktober, bis Donnerstag, den 31. Oktober, in den Räumen der Entsorgungsbetriebe Wesseling, Brühler Str. 95, dienstags von 13 bis 18 Uhr, mittwochs von 8 bis 13 Uhr, donnerstags von 8 bis 13 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr, statt.

Auf der Internetseite der Entsorgungsbetriebe Wesseling, www.entsorgungsbetriebe-wesseling.de, ist ab Mitte September ein Erklärvideo abrufbar, das eine Hilfestellung zum Ausfüllen des Anhörungsbogens bietet.

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