Für die Landtagswahl am 9. Mai sucht die Stadt Wesseling Wahlhelfer/innen als Mitglieder der Wahlvorstände. Interessenten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen wohnen. Für die Tätigkeit am Wahltag wird ein "Erfrischungsgeld" in Höhe von 30 Euro gezahlt.
Unter der Telefon-Nr. 02236/701-229 erteilt Karl-Heinz Meschede vom Bereich Sicherheit und Ordnung gerne weitere Auskünfte und nimmt Anmeldungen entgegen.