Am Pfingstwochenende war es endlich soweit, das erste Gefühl von Sommer kam auf. Die Sonne schien, die Temperaturen stiegen und die Grillsaison konnte eröffnet werden. Viele Wesselinger nutzten das schöne Wetter und suchten Erholung auf den Freiflächen in Wesseling, vor allem am Entenfang herrschte reger Betrieb.
Eine Zeitung titulierte nach dem Pfingstfest in seiner Berichterstattung: "Wer konnte, der sonnte!" In Wesseling konnte man angesichts der Nutzung des Freizeitgeländes am Entenfang leider nur berichten: Griller weg, nun Dreck! Die Sonnenseiten des Pfingstwochenendes brachten schnell Schattenseiten mit sich. Der Zustand des Entenfang-Freizeitgeländes war erschreckend. Alleine am Sonntag wurden 352 kg Müll eingesammelt, und zwar leere Flaschen aus Glas oder Kunststoff, Verpackungen des Grillguts, benutzte Papierteller und –becher sowie Papier. Das Verantwortungsbewusstsein vieler Nutzer ist offensichtlich nicht vorhanden.
Dass es so nicht weitergehen kann, dürfte jedem einleuchten. Die Beschwerden sind erheblich. "Wer seinen Müll mitbringt kann ihn auch wieder mitnehmen", auf diesen gemeinsamen Nenner lassen sich die Beschwerden bringen. Eine Beschwerde mündet in die Forderung ein, das Grillen im Freizeitgelände zu verbieten, denn dort, wo gegrillt wurde, war der größte Müll zu finden.
Alle sollten beherzigen:
Die Freizeitflächen sind nicht als Müllablageplatz gedacht. Alle Nutzer der öffentlichen Parks und Freizeitflächen sollten ihren Beitrag leisten, damit die Erholungsflächen sauber bleiben. Jeder, der etwas sieht oder beobachtet, sollte nicht wegsehen, sondern die Beteiligten ansprechen.
Insbesondere in der heutigen wirtschaftlichen Situation, in der sich die Stadt befindet, müssen zusätzliche (Personal-)Kosten zur Reinigung der Freiflächen verhindert werden. Die Forderung nach dem Verbot des Grillens sollte überflüssig werden.
Jeder sollte sich demnach fragen, ob es nicht möglich ist, seinen genutzten Platz wieder sauber zu verlassen, damit auch andere die schönen sonnigen Tage am Entenfang oder auf anderen Freizeitflächen auskosten können.