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Stadt Wesseling

08.03.2021: Lockdown-Lockerungen für den Sport: Stadt öffnet Sportplätze

Ab dem 08. März darf auf Sportanlagen unter freiem Himmel Sport laut neuer Coronaschutzverordnung mit höchstens fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten und in Gruppen von maximal 20 Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen getrieben werden. Die Stadt Wesseling öffnet daher ab sofort das Ulrike-Meyfarth-Stadion für den Individualsport und das Jugendstadion Wesseling, den Kunstrasenplatz Wesseling, das Stadion Urfeld Kreuz-Knippchen, den Fußballplatz und den Baseballplatz in Berzdorf für die Vereine. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen ist untersagt.

Das Ulrike-Meyfarth-Stadion ist dienstags von 15.30 bis 20 Uhr und sonntags von 09.45 bis 12.15 Uhr für den Individualsport geöffnet. Dort ist Sport allein, zu zweit oder in Gruppen von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei Haushalten oder ausschließlich Personen des eigenen Hausstandes erlaubt. Die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln ist von den Sportlerinnen und Sportlern selbst zu tragen. Der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliert. Zwischen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten.

Die Verantwortung für die Jugendgruppen tragen die Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen des jeweiligen Vereins. Dies gilt auch für die Ausbildung im Einzelunterricht.  Die Anmeldung der Nutzungszeiten erfolgt über 02236 701-267 oder amühlewesselingde über den Verein oder die Aufsichtspersonen.

„Bei den Lockerungen setzen wir – wie auch die Kanzlerin und die Länder – auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und in Sachen Sport selbstverständlich vor allem auf die Vereine und die Eltern“, so Bürgermeister Erwin Esser. „Die Erlaubnis des Landes NRW, die Sportstätten eingeschränkt zu öffnen, ist ein Vertrauensvorschuss. Dass sie geöffnet bleiben, müssen wir uns alle miteinander durch verantwortungsvolles Verhalten und Einhalten der Hygienevorschriften verdienen.“

Sobald der Inzidenzwert im Rhein-Erft-Kreis nachhaltig und signifikant über den Wert von 100 steigt, ist mit einer erneuten Schließung der Sportstätten zu rechnen. 

Angesichts des nach wie vor – auch im Kreisvergleich – hohen Wertes für Wesseling bei der 7-Tage-Inzidenz (am 07. März bei 110,1) und der kaum noch kontrollierbaren Nutzung der Bolzplätze in der vergangenen Woche hat der Krisenstab der Stadt Wesseling entschieden, die Bolzplätze nicht zu öffnen. Sobald die 7-Tages-Inzidenz für Wesseling über mehrere Tage unter die 100er-Marke sinkt, wird der Stab über eine Öffnung beraten. Ansonsten werden die Bolzplätze bei einer der kommenden Öffnungsschritte, die Bund und Länder vorgegeben haben, berücksichtigt.

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