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Stadt Wesseling

26.03.2021: Baumfällverbot gilt seit dem 01. März

Vom 01. März bis zum 30. September ist es verboten, Bäume zu fällen oder in größerem Umfang zu beschneiden. Auch Hecken dürfen in dieser Zeit nicht entfernt oder stark zurückgeschnitten werden. Auch das „auf Stock Setzen“, also das Zurückschneiden bis über den Boden, um den Neuaustrieb zu fördern, ist in dieser Zeit nicht erlaubt. Darauf macht die Stadt Wesseling angesichts einiger Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern aus der ersten Märzhälfte aufmerksam.

Grund für das Verbot ist der Artenschutz; vor allem der Schutz der Vogelbrut. Grundlage dieser Vorgaben ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Dort wird unter anderem der Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen festgeschrieben. Es geht also bei dieser Regelung gar nicht ausschließlich um Bäume, Sträucher und Hecken, sondern um den Artenschutz und die Bewahrung von Artenvielfalt und Lebensräumen. Eine Zuwiderhandlung ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld belegt.

Sogenannte Pflege- und Formschnitte sind erlaubt. Um Wildtiere nicht zu stören, empfiehlt es sich, zunächst in den Strauch oder die Hecke hineinzusehen, ob dort zum Beispiel Vögel brüten. Wer sich nicht sicher ist, kann sich unter 02236 701 360 / 337 oder 61GWesselingde melden. Die Fachleute aus dem Fachbereich für Stadtentwicklung und Umweltschutz helfen gern weiter. Dies gilt auch für Fragen zur Entfernung von Ästen zur Verkehrssicherung.

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