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Stadt Wesseling

31.03.2021: Rhein-Erft-Kreis setzt Notbremse aus – Welche Regeln gelten für den Sport?

Das Land NRW hat am 25. März die neue NRW-Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Sie gilt vom 29. März bis zum 18. April. In Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Neuinfektionen bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner über 100 liegen, sieht die Coronaschutzverordnung wieder verschärfte Regelungen vor; die sogenannte „Notbremse“. Der Rhein-Erft-Kreis setzt auf seine gute Testinfrastruktur und hat deshalb mit Zustimmung des Landes NRW per Allgemeinverfügung die „Notbremse“ außer Kraft gesetzt.

Was bedeutet das für den Sport?

Individualsport unter freiem Himmel mit höchstens fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten bleibt erlaubt.

Für den Individualsport ist das Ulrike-Meyfarth-Stadion dienstags von 15.30 bis 20 Uhr und sonntags von 09.45 bis 12.15 Uhr geöffnet. Dort ist Sport allein, zu zweit oder in Gruppen von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei Haushalten oder ausschließlich Personen des eigenen Hausstandes erlaubt. Die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln ist von den Sportlerinnen und Sportlern selbst zu tragen. Der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliert. Zwischen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten.

Vereinssport in Gruppen von maximal zehn Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen ist ohne einen negativen Corona-Test möglich.

Vereinssport in Gruppen von 11 bis maximal 20 Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen ist nur mit einem tagesaktuellen, bestätigten negativen Corona-Test möglich. Kinder bis zum Grundschulalter (6 Jahre) sind von der Testpflicht befreit.

Für den Vereinssport bleiben das Ulrike-Meyfarth-Stadion, das Jugendstadion Wesseling, der Kunstrasenplatz Wesseling, das Stadion Urfeld Kreuz-Knippchen, der Fußballplatz und den Baseballplatz in Berzdorf für den Vereinssport geöffnet. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen ist untersagt.

Die Verantwortung für die Jugendgruppen tragen die Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen des jeweiligen Vereins. Dies gilt auch für die Ausbildung im Einzelunterricht.  Die Anmeldung der Nutzungszeiten erfolgt über 02236 701-267 oder amühlewesselingde über den Verein oder die Aufsichtspersonen.

Angesichts des nach wie vor hohen Wertes für Wesseling bei der 7-Tage-Inzidenz bleiben die Bolzplätze und der kleine Platz neben dem Stadion Urfeld geschlossen.

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