Auf Beschluss des Krisenstabs der Stadt Wesseling gilt aufgrund der noch immer überdurchschnittlich hohen Zahl an Neuinfektionen mit Covid-19 weiterhin und bis einschließlich 31. Mai die auf ausgewählte Naherholungsgebiete und das Umfeld von Kitas und Schulen erweiterte Maskenpflicht sowie ein Alkohol-, Picknick- und Grillverbot. Neu ab sofort: Dort, wo das Alkoholverbot greift, gilt auch Wasserpfeifenverbot.
„Unser Kommunaler Ordnungsdienst kontrolliert stetig die Fußgängerzone und die Naherholungsgebiete und musste feststellen, dass das Alkohol-, Picknick- und Grillverbot ergänzt werden muss“, erläutert Bürgermeister Erwin Esser. „Das Ziel dieser Verbote ist es, Gruppenbildung zu unterbinden. Offensichtlich müssen wir hier noch nachsteuern und auch das Rauchen von Wasserpfeifen wie die beliebten Shishas unterbinden.“
Die Allgemeinverfügung in dieser Form gilt ab dem 15. Mai und kann im Bekanntmachungskasten am Seiteneingang des Bürgeramtes der Stadt Wesseling, auf www.wesseling.de und im kommenden Amtsblatt im Werbekurier eingesehen werden.