Für die Bundestagswahl am 26. September sucht die Stadt Wesseling Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Mitglieder der Wahlvorstände.
Interessierte müssen am Wahltag wahlberechtigt, das heißt, mindestens 18 Jahre alt sein, Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sein und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
Für die Tätigkeit am Wahltag wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 Euro gezahlt.
Herr Meschede, Leiter des Wahlbüros, erteilt gern weitere Auskünfte und nimmt Anmeldungen entgegen. Er ist zu erreichen unter 02236/701-130 und kmeschedewesselingde.