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Stadt Wesseling

09.07.2021: RheinSpange553: Juristische Stellungnahme sieht Mängel im Abwägungsprozess

Die Stadt Wesseling hat Ende des vergangenen Jahres die international agierende Anwaltskanzlei DLA Piper beauftragt, im Planungsprozess der RheinSpange553 die Interessen der Stadt zu vertreten. Inzwischen liegt eine erste Einschätzung zur Projektplanung aus fachlich-juristischer Perspektive vor. Aus Sicht der Kanzlei leidet die Abwägungsmethodik zur Bestimmung einer Vorzugsvariante bereits in diesem Verfahrensstadium an erheblichen Abwägungsmängeln. Es beständen große Zweifel, dass die Belange sowohl der Wesselinger Bürgerinnen und Bürger als auch diejenigen der Stadt ausreichend erfasst, gewichtet und gewürdigt werden.

Insbesondere falle auf, so steht es in der Stellungnahme, dass das Schutzgut Mensch derzeit nur unzureichend und damit aus Sicht der Kanzlei rechtswidrig zum Nachteil einer Vielzahl der betroffenen Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werde. Darüber hinaus zeigt die Kanzlei auf, dass die bisherige intransparente und tendenziöse Planungskommunikation der Planungsstellen die Teilnahme am öffentlichen Prozess für die von der Planung betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie Kommunen nicht unerheblich erschwert. Ein solches Planungs- und Informationsverfahren sei vor dem Hintergrund der massiven Auswirkungen des Projekts „Rheinspange553“ auf die betroffenen Bürgerinnen und Bürger weder gesetzlich zulässig noch für die Stadt Wesseling hinnehmbar.

Bürgermeister Erwin Esser hat die anwaltliche Stellungahme dem zuständigen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Autobahn GmbH des Bundes, Stephan Krenz, dem Landesverkehrsminister Hendrik Wüst wie auch zahlreichen weiteren politischen Akteurinnen und Akteuren zur Kenntnisnahme und mit der Bitte um Unterstützung zugesandt. Zu den Angeschriebenen gehören die Bürgermeister der Nachbarkommunen, die Landräte, Landtags- und Bundestagsabgeordnete des Rhein-Erft- und des Rhein-Sieg-Kreises sowie die Kreistagsfraktionen.

„Unsere Kanzlei hat deutlich gemacht, dass die Planung bereits zum derzeitigen Stand der Variantenauswahl und Linienbestimmung von den zuständigen Stellen überprüft werden muss und entsprechende Mängel bereits jetzt abzustellen sind. Die Stadt Wesseling sieht sich andernfalls gezwungen, gegen die spätere Planfeststellung rechtliche Schritte einzuleiten“, so Esser.

In 2016 setzen sich die Verwaltung und auch der Stadtrat gemeinsam mit den Nachbarstädten, dem Rhein-Erft-Kreis und den Landtags- und Bundestagsabgeordneten unterschiedlicher Couleur dafür ein, dass eine neue Rheinbrücke als vorrangiger Bedarf in den Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommen wird. Mit der RheinSpange553 soll die so wichtige Verbindung von der A61, über die A553, über den Rhein und zur A59 entstehen. „Dieser Meinung bin ich unverändert. Den Kampf gegen den Stau-Kollaps in der auch zu unserem Vorteil prosperierenden Köln-Bonner-Bucht werden wir nicht allein durch den Ausbau des ÖPNV gewinnen. Wir müssen auch weiter an der Optimierung der Straßeninfrastruktur arbeiten – unabhängig davon, mit welchem Antrieb die Räder darauf rollen. Die Brücke ist zum einen ein wichtiger Standortfaktor u.a. für die Unternehmen am Ort, macht zum anderen aber auch für jede und jeden von uns einen Unterschied; gerade wenn die alten Brücken in Leverkusen, Köln und Bonn nacheinander baufällig werden“, fasst Esser zusammen. „Für mich ist aber klar: Unsere Stadt darf nicht durchschnitten werden. Der Mensch geht vor. Die RheinSpange553 muss die RheinSpange553 bleiben, die den Namen auch verdient! Gegen eine Südvariante werden wir kämpfen.“

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