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Stadt Wesseling

14.10.2021: Ehrenamtskarte jetzt beantragen

Bürgerschaftliches Engagement verdient Anerkennung und Würdigung. Deshalb hat der Rat der Stadt Wesseling im Jahr 2010 die Einführung der landesweit gültigen Ehrenamtskarte beschlossen. Die Ehrenamtskarte ist Ausdruck der Wertschätzung für großen ehrenamtlichen Einsatz und verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen. Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit der Karte die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen. Die Ehrenamtskarten gelten immer für 3 Jahre und werden in Wesseling am Ehrungsabend zum Tag des Ehrenamts Anfang Dezember verliehen. Die Stadt Wesseling ruft nun diejenigen, deren Karten auslaufen, und neue Interessent*innen dazu auf, zeitnah die Anträge an das Amt für Soziales und Wohnen zu richten. 

Zu den Partnern der Ehrenamtskarte gehören in Wesseling zum Beispiel das Festkomitee Wesselinger Karneval, das den Inhaber*innen der Ehrenkarte NRW 50% auf den Eintrittspreis für seine Veranstaltungen erlässt. Der TuS Wesseling, die Stadtbücherei und die Sportoase haben Belohnungspakete für die Ehrenamtler*innen geschnürt. Auch regionale und überregionale Partner wie die Hagebaumärkte quintus GmbH & Co KG, die DEVK, die KD, die Sparkasse und die VR Bank halten für Ehrenkarten-Inhaber*innen Vergünstigungen bereit.

Die Ehrenamtskarte ist kostenfrei. Als grundlegende Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte gilt ein ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr, zum Beispiel in einem Verein, in einer sozialen Einrichtung oder freien Vereinigung in der Stadt Wesseling. Die ehrenamtliche Tätigkeit muss mindestens schon zwei Jahre währen und ohne Aufwandsentschädigung sein, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht. Der Antrag ist auf www.wesseling.de unter „Familie & Soziales“ zu finden und muss von der Antragstellerin oder dem Antragsteller und dem Verein oder der Einrichtung gezeichnet werden.

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Bildnachweise

  • ehrensache nrw
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