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Stadt Wesseling

25.11.2021: Coronaschutzverordnung: Mit 3G ins Rathaus ab dem 29. November

Die neue Coronaschutzverordnung gibt für Innenräume mit Publikumsverkehr die „3G“ (geimpft, genesen, getestet) als Zugangsvoraussetzung vor. Dies wird ab dem 29. November für den Zugang zum Historischen und zum Neuen Rathaus im Foyer des Neuen Rathauses, Alfons-Müller-Platz, kontrolliert. Alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, müssen einen negativen Antigen-Schnelltests („Bürgertest“), der nicht älter als 24h Stunden ist, vorlegen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen aufgrund der regelmäßigen Testungen in den Schulen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung (außer während der Schulferien). Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren benötigen eine entsprechende Testbescheinigung der Schule. Kinder bis zum Schuleintritt müssen nicht getestet sein. Diese Regelung gilt für alle Ämter einschließlich des Bürgeramts. Selbstverständlich gelten weiterhin die bekannten Abstands- und Hygieneregeln. Für den Zutritt ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) verpflichtend. Der Eingang des Historischen Rathauses bleibt geschlossen. Terminlich angekündigte Besucher*innen werden von den Mitarbeiter*innen dort am Eingang abgeholt. 

Bürger*innen wenden sich bitte telefonisch oder per Mail an ihre Ansprechpartner*innen, um einen Termin zu vereinbaren. Nach wie vor ist es natürlich sinnvoll, alle Anliegen, die kontaktlos geklärt werden können, auch kontaktlos zu lösen. Bei der Suche nach den richtigen Ansprechpartner*innen hilft gern die Information unter 02236 701-0 oder die Website der Stadt unter www.wesseling.de. 

Zum Schutz der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fährt die Stadtverwaltung das Arbeiten im Home Office wieder hoch. „Wir schicken unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder vermehrt ins Home Office, wie es das Infektionsschutzgesetz der Arbeitgeberseite vorgibt. Dabei müssen wir stets zwischen dem Schutz der Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen und dem Servicegedanken gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern abwägen. Deshalb halten wir die Öffnungszeiten in vollem Umfang aufrecht. So bleiben wir bei der Terminvergabe flexibel. Nichtsdestotrotz wird die Anzahl der verfügbaren Termine sinken, wenn weniger Kolleginnen und Kollegen zur gleichen Zeit in den Rathäusern arbeiten“, erläutert der Erste Beigeordnete Gunnar Ohrndorf. „Deshalb bitten wir die Wesselingerinnen und Wesselinger: Prüfen Sie gemeinsam mit ihren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in der Verwaltung die Dringlichkeit Ihres Anliegens und ob dies auch kontaktlos zu klären wäre, bevor Sie einen Termin vereinbaren.“ 

Die 3G-Regelung gilt auch für diejenigen, die im Publikumsbereich eine Rats- oder Ausschusssitzung verfolgen möchten.

Für die Stadtbücherei gilt gemäß Coronaschutzverordnung des Landes die 2G-Regelung. 

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