Der Countdown zur Bürgermeisterwahl am 30. Oktober läuft. Noch bis Freitag, den 28. Oktober, um 18 Uhr können Bürgerinnen und Bürger im Wahlbüro der Stadt Wesseling per Briefwahl wählen oder Briefwahlunterlagen beantragen und diese mitnehmen.
Wer schriftlich, persönlich oder online Briefwahl beantragt und die Briefwahlunterlagen Zuhause hat, muss den Wahlbrief so rechtzeitig in die Post geben, dass er bis Samstag, den 29. Oktober, bei der Stadtverwaltung eingeht. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, Wahlbriefe direkt in den Briefkasten am Neuen Rathaus einzuwerfen. Berücksichtigt werden ausschließlich Wahlbriefe, die bis zum Wahltag um 16 Uhr eingegangen sind.
Für die Durchführung der Briefwahl ist das Wahlbüro im Neuen Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 25, ab Montag, den 24. Oktober, also in der Woche der Wahl, zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag: 7.30 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr
Dienstag: 7.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch: 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag: 7.30 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr
Freitag: 7.30 – 18 Uhr
Für Bevollmächtigte von Personen, die aufgrund einer plötzlichen Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, ist das Wahlbüro am Samstag vor der Wahl (29. Oktober) in der Zeit von 10 bis 12 Uhr und am Wahlsonntag in der Zeit von 8 bis 15 Uhr geöffnet. Hier kann dann ein Wahlschein ausgestellt werden, mit dem die betroffene Person noch per Briefwahl an der Bürgermeisterwahl teilnehmen kann. Voraussetzung ist die Vorlage eines ärztlichen Attests, aus dem hervorgeht, dass es sich um eine plötzliche Erkrankung handelt, die es der oder dem Betroffenen unmöglich macht, den Wahlraum aufzusuchen. Auch muss die beantragende Person eine Vollmacht zur Beantragung des Wahlscheins vorlegen. Für Fragen steht das Wahlbüro in der oben genannten Zeit unter der Telefonnummer 02236 701-372 zur Verfügung.