Erklärung zur Barrierefreiheit
Dies ist in Nordrhein-Westfalen die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITV NRW).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.wesseling.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Nicht barrierefreie Inhalte
- PDF-Dokumente auf www.wesseling.de sind in der Regel nicht barrierefrei. Es handelt sich um sehr viele und auch ältere Dateien, weshalb die Prüfung und Behebung des Problems eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG darstellt.
- Möglicherweise entsprechen weitere Inhalte nicht den aktuellen Bestimmungen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt bzw. überprüft und überarbeitet.
Zum Stand der Erstellung dieser Erklärung wurde keine vollständige technische Überprüfung der auf BITV-Konformität vorgenommen, da ein neuer Internetauftritt aktuell in Entwicklung ist.
Kontaktmöglichkeit, Fragen und Anregungen
Wenn Sie Kontakt mit der Stadt Wesseling aufnehmen möchten, um Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit zu übermitteln, nutzen Sie bitte die folgende E-Mail-Anschrift. Hier können Sie auch Mängel oder eventuell auftretende Barrieren melden.
Zuständig für die die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung Ihrer auf diesem Weg eingehenden Mitteilungen ist
- Telefon
- 02236 701-268
- Telefax
- 02236 701-6268
- clindenwesselingde
Kontakt zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Stadt Wesseling keine Klärung des Problems ergeben hat, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen zu wenden oder ein Ombudsverfahren einzuleiten.
Die Ombudsstelle erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse
ombudsstelle-barrierefreie-itmags.nrwde