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Stadt Wesseling

Schiedsamt

Das Schiedsamt übernimmt die Aufgaben im Bereich von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen, um sie für beide Seiten mit einem positiven Ergebnis zu beenden und um dadurch einen Prozess vor Gericht vermeiden zu können.

Die Schiedspersonen sind vorstehend für Nachbarkeitsstreitigkeiten, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und leichte Körperverletzung zuständig.

Das Schiedsamt Wesseling ist in zwei Bezirke eingeteilt, für die jeweils eine Schiedsperson zuständig ist.

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Bildnachweise

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