Die Schiedspersonen sind vorstehend für Nachbarkeitsstreitigkeiten, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und leichte Körperverletzung zuständig.
Das Schiedsamt Wesseling ist in zwei Bezirke eingeteilt, für die jeweils eine Schiedsperson zuständig ist.