Beschreibung
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz)
"Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben." (§ 5 GO-NRW).
Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern innerhalb der Stadtverwaltung ein.
Außerdem ist sie zuständig für:
Hilfestellung für ratsuchende Frauen in gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten auch in Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen und Einrichtungen
Kontaktpflege zu Frauengruppen, Organisationen, Verbänden und Kirchengemeinden mit dem Ziel, die Situation der Frauen und Mädchen zu verbessern
Ansprechpartnerin für Beschwerden, Anregungen und Fragen bei frauenspezifischen Anliegen
Verwirklichung des Verfassungsgebotes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
Fortbildung für Frauen
Informationsveranstaltungen und Projekte für Frauen zu aktuellen Themen
kulturelle Events