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Stadt Wesseling

Überweisung

Beschreibung

Bei wiederkehrenden Forderungen der Stadtkasse wird die Zahlung per Einzugsermächtigung empfohlen; dadurch sparen Sie sich den Weg zur Bank, das Schreiben von Überweisungen und das Beachten von Fälligkeitsterminen. Sie können eine erteilte Einzugsermächtigung jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist, schriftlich kündigen. Der Abbuchung kann innerhalb einer Frist von acht Wochen bei Ihrer Bank widersprochen werden, dies hat umgehend eine Gutschrift über diesen Betrag auf Ihrem Konto zur Folge. Entstandene Überzahlungen erhalten Sie automatisch erstattet.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse beantwortet Ihnen gerne Fragen die Sie zum Thema "Überweisungen" haben.

Erläuterungen und Hinweise

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