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Stadt Wesseling

Vollstreckungsdienst

Beschreibung

Die Vollziehungsbeamten sind hauptsächlich im Außendienst tätig.

Die Sprechzeiten im Rathaus:

Herr Dünzen, Tel. +49 2236/701-401
donnerstags 14:00 - 16:00 Uhr

Herr Jackisch, Tel. +49 2236/701-322
dienstags 14:00 - 16:00 Uhr

Es wird gebeten, die Terminsetzungen der Vollziehungsbeamten zu beachten.

Einzahlungen können ausnahmsweise auch in bar in Zimmer 507 geleistet werden. Es kann jedoch nur passend mitgebrachtes Geld angenommen werden!

Bei städtischen Forderungen erhalten Sie Auskünfte in der Stadtkasse; nähere Auskünfte zu Forderungen von anderen Behörden erhalten Sie bei diesen. Stundungsanträge (Ratenzahlung etc.) sind ausnahmslos an die Dienststelle oder Behörde zu richten, die den städtischen Vollstreckungsdienst zum Einzug der Forderung beauftragt hat.

Erläuterungen und Hinweise

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