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Stadt Wesseling

Elternbeiträge

Beschreibung

Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung, einer Kindertagespflegestelle oder Offenen Ganztagsschule sind Elternbeiträge zu entrichten.

Die Höhe der Beiträge ist abhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern / Personensorgeberechtigten. Nach Abgabe der "Verbindlichen Erklärung zum Elterneinkommen" und geeigneter Einkommensnachweise wird der Elternbeitrag festgesetzt.

Wird die Erklärung nicht abgegeben und / oder kein Nachweis erbracht, wird der höchste Beitrag festgesetzt.

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