Inhalt anspringen

Stadt Wesseling

Änderung Fahrzeugschein

Beschreibung

Falls Sie im Besitz eines Privat-Kfz sind, besteht die Verpflichtung, den Fahrzeugschein ändern zu lassen. Wenn Sie innerhalb des Rhein-Erft-Kreises umziehen, können Sie diese Änderung bei uns erledigen.

Wenn Sie von außerhalb des Rhein-Erft-Kreises zugezogen sind, müssen Sie Ihr Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises, neu anmelden (Tel. 02271/83-0).

 

 

Erläuterungen und Hinweise

Diese Seite teilen (externe Anbieter)

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies. Zur statistischen Auswertung wird das Webanalysetool Matomo eingesetzt. Dieser anonymen Auswertung können Sie auf der Seite „Datenschutz“ unter dem Stichwort „Matomo Webanalyse“ widersprechen.

Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)