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Stadt Wesseling

Elektronischer Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige (eAT)

Beschreibung

Zum 01.09.2011 wurde aufgrund der EU-Verordnung 380/2008 der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) für Drittstaatsangehörige eingeführt.

Verbindlich für alle Drittstaatsangehörige, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden auf dem Chip des eAT zwei Fingerabdrücke gespeichert. Dies hat zur Folge, dass das persönliche Erscheinen bei der Ausländerbehörde des Rhein-Erft-Kreises erforderlich ist.

Das bisherige Antragsverfahren über das Bürgeramt der Stadt Wesseling ist daher seit dem 01.09.2011 entfallen.

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