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Stadt Wesseling

Heiraten - Ehe für alle

Beschreibung

Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Am 30.Juni 2017 wurde das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts durch den deutschen Bundestag beschlossen.

Damit besteht für gleichgeschlechtliche Paare seit dem 01.10.2017 die Möglichkeit, Ihre bestehende Lebenspartnerschaft die in Deutschland geschlossen oder nachbeurkundet wurden, in eine Ehe umzuwandeln oder eine Ehe zu schließen.

Die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist nicht mehr möglich.

Sofern eine Lebenspartnerschaft vor dem 01.10.2017 im Ausland begründet wurde, kontaktieren Sie bitte persönlich das Standesamt Ihres Wohnsitzes.

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