Inhalt anspringen

Stadt Wesseling

Heiraten im Ausland

Beschreibung

Sofern ein Deutscher im Ausland heiraten will, benötigt er dazu zumeist ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis. Dieses Dokument bescheinigt die sogenannte Ehefähigkeit des deutschen und des anderen Partners. Bitte beachten Sie, dass hierfür die Vorlage von Urkunden beider Partner notwendig ist.

Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.

Möchten Sie im Ausland heiraten, können Ihnen die Botschaften des jeweiligen Staates weiterhelfen. Benötigen Sie für die Eheschließung außerhalb von Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis, so können Sie dieses beim aktuellen bzw. letzten deutschen Wohnsitzstandesamt beantragen.

Erläuterungen und Hinweise

Diese Seite teilen (externe Anbieter)

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies. Zur statistischen Auswertung wird das Webanalysetool Matomo eingesetzt. Dieser anonymen Auswertung können Sie auf der Seite „Datenschutz“ unter dem Stichwort „Matomo Webanalyse“ widersprechen.

Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)