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Stadt Wesseling

Melderegisterauskunft

Beschreibung

Zu den gesetzlich geregelten Aufgaben der Meldebehörden gehört es, einfache Melderegisterauskünfte zu erteilen (§ 44 Bundesmeldegesetz).

Einfache Meldeauskunft

Die Meldebehörde darf Auskünfte erteilen über:

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschrift
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

Der Online-Dienst "d-NRW AöR" (Anstalt öffentlichen Rechts) stellt diese "einfache Melderegisterauskunft" online zur Verfügung.

Erweiterte Meldeauskunft

Werden weitere Daten erwünscht, so muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden. Ob ein solches Interesse vorliegt, entscheidet die Meldebehörde.

Online-Services

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Erläuterungen und Hinweise

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