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Stadt Wesseling

Hundeangelegenheiten Ordnungsamt - Anzeigepflicht

Beschreibung

Die Haltung eines "großen Hundes" ist der Stadtverwaltung, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, vom Halter anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht besteht unabhängig von der Meldung des Hundes zur Hundesteuer.

Erläuterungen und Hinweise

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