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Stadt Wesseling

Glücksspiel - Geldwäschegesetz

Beschreibung

Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz- GwG) soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Unter Geldwäsche versteht man das Einschleusen von illegal erwirtschafteten Vermögenswerten in den legalen Wirtschaftskreislauf, mit dem Ziel, die wahre Herkunft zu verschleiern.

Das Geldwäschegesetz richtet sich nicht nur an Unternehmen aus dem Finanzsektor, wie Banken oder Kapitalgesellschaften, sodern auch an Unternehmen außerhalb des Finanzsektors.

Unter anderem richtet es sich das Geldwäschegesetz an:

  • Güterhändler (jede Person, die gewerbliche Güter veräußert, unabhängig davon, in wessen Namen oder auf wessen Rechnung sie handelt),
  • Finanzunternehmen im Sinne des § 1 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes,
  • Versicherungsvermittler (soweit sie Lebensversicherungen oder Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr anbieten oder Dahrlehen i.S. von § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 Kreditwesengesetz vergeben), mit Ausnahme der gemäß § 34d Absatz 3 oder 4 der Gewerbeordnung tätigen Versicherungsvermittler,
  • Rechtsdienstleister (nicht verkammerte Rechtsbeistände und registrierte Personen gemäß § 10 des Rechtsdienstleistungsgesetzes, wenn sie für Mandanten bestimmte Geschäfte planen und durchführen),
  • Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhänder, wenn sie bestimmte Dienstleistungen erbringen (z. B. Vorratsgesellschaften anbieten),
  • Immobilienmakler, d. h. jede Person, die gewerblich den Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten vermittelt.

Zur Verhinderung der Geldwäsche müssen die Unternehmen in bestimmten, im Gesetz genannten Fällen, Informationen über die Identität ihrer Vertragspartner, die ggfs. für diese auftretende Person und die wirtschaftlich Berechtigten einholen und dokumentieren (Know your Customer-Prinzip - Kenne Deinen Kunden). Sie müssen ihre Geschäftsbeziehungen auf Auffälligkeiten überwachen und interne Sicherungsmaßnahmen treffen, um Anhaltspunkte für Geldwäsche zu erkennen.

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