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Stadt Wesseling

Glücksspiel - Spielhallenerlaubnis

Beschreibung

Für die Errichtung und den Betrieb einer Spielhalle ist in Nordrhein-Westfalen nur noch eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag und dem Landesausführungsgesetz erforderlich.

Zusätzlich benötigen Sie die Erlaubnis zum Aufstellen (siehe Aufstellererlaubnis) von Spielgeräten und eine Geeignetheitsbestätigung zum Nachweis, dass der Betriebsort zum Aufstellen von Spielgeräten geeignet ist.

Erläuterungen und Hinweise

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