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Stadt Wesseling

Hundeangelegenheiten Ordnungsamt - Hundehaltungsverbot / Zuwiderhandlung

Beschreibung

Verstöße gegen die Vorschriften des Landeshundegesetzes können mit Geldbußen bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Hunde auf Menschen oder Tiere hetzt oder einen Hund mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausbildet.

Schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen die Vorschriften des Landeshundegesetzes führen zu einer Untersagung der Hundehaltung. Zur Durchsetzung der Untersagung kann der Hund dem Halter entzogen werden.

Erläuterungen und Hinweise

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