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Stadt Wesseling

Ausschankgenehmigung (einmalige Gestattung)

Beschreibung

Nach § 12 Gaststättengesetz kann aus einem besonderen Anlass (Straßenfest, Sportveranstaltung, Pfarrfest, etc.) der Betrieb eines Gaststättenbetriebes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden.

Erläuterungen und Hinweise

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