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Stadt Wesseling

Fundsachen

Beschreibung

Falls Sie etwas verloren haben sollten und wir Sie als Eigentümerin oder Eigentümer ermitteln können, informieren wir Sie so schnell wie möglich. "Auswärtige" Fundgegenstände werden dem Fundbüro des Wohnortes übersandt.

Haben Sie etwas gefunden, müssen Sie uns unverzüglich darüber informieren. Der Fund eines Gegenstandes, der einen Wert von mehr als 10 Euro besitzt, ist in jedem Fall im Fundbüro anzuzeigen.

Als Finderin und Finder haben Sie die Möglichkeit nach Ablauf von 6 Monaten Eigentum an der Fundsache zu erwerben, falls die Verliererin oder der Verlierer innerhalb dieser Frist ihren/seinen Eigentumsanspruch nicht geltend gemacht hat. Die Fundsache kann  dort zur Verwahrung abgegeben oder in Eigenverwahrung genommen werden. Wenn Sie kein Interesse an der Fundsache haben, wird diese öffentlich versteigert.

Unverschlossene Fahrräder sollten mindestens 3 Tage an einer Stelle gestanden haben, bevor sie als Fundsache angemeldet werden dürfen.

Fundtiere sind herrenlose Tiere, die der Besitzerin oder dem Besitzer nicht zeitnah zugeordnet werden können. Als Fundtiere gelten nicht die von der Tierhalterin oder dem Tierhalter abgegebenen Tiere. Die Vereinbarung gilt auch nur für auf dem Gebiet der Stadt Wesseling gefundene Tiere.

Erläuterungen und Hinweise

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